22.02.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antrag — hib 107/2024

Union will Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe Ahrtal

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal in Rheinland-Pfalz, das im Juli 2021 Schauplatz einer Flutkatastrophe war. Ihr Antrag (20/10382) wird am heutigen Donnerstag erstmals im Plenum des Bundestages beraten. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, mit dem Land Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls anderen Bundesländern aufzuzeigen, was innerhalb des geltenden Rechtsrahmens noch getan werden kann, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Das Regelwerk solle vor allem im Hinblick auf eine Reihe von Punkten überarbeitet werden, die Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen „weiterhin vor unlösbare Probleme stellen“.

Dazu zählt etwa, die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen wie Sportplätze zu ermöglichen, wenn deren Kosten die Summe eines Wiederaufbaus der Einzelanlagen insgesamt nicht überschreiten. Auch sollten die Kosten für die Aufrüstung auf den aktuellen technischen Stand nicht nur bei Projekten übernommen werden, die einen Bauantrag erfordern, sondern auch bei „unabwendbar notwendig gewordenen Sanierungen“. Die Errichtung von Nahwärmenetzen will die Unionsfraktion aus den Wiederaufbau-Mitteln mindestens bis zu der Höhe fördern, die die Wiedererrichtung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude gekostet hätte.

Zinskosten auf Liquiditätskredite für die Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen sollten den Kommunen aus Mitteln des Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden, wenn es noch keine Abschlagszahlungen gab oder diese nicht ausreichen. Ebenso will die Fraktion, dass die Kommunen aus dem Fonds bereits dann Mittel abrufen können, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan zum Wiederaufbau mit Kostenschätzung vorliegt. Zudem sollten gesetzlich vorgesehene energetische Standards aus dem Fonds gefördert werden können. Darüber hinaus muss nach Ansicht der Union klargestellt werden, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Zur Begründung heißt es, im Ahrtal sei die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Wiederaufbauprojekte immer noch sehr hoch.

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