22.02.2024 Auswärtiges — Antrag — hib 112/2024

AfD gegen Konfiskation russischen Staatsvermögens

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion wendet sich mit einem Antrag (20/10388) gegen die Konfiskation beziehungsweise „rechtswidrige Verwendung russischen Staatsvermögens“ auf EU-Ebene. Nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine seien Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von insgesamt rund 260 Milliarden Euro in westlichen Ländern eingefroren worden, davon mit etwa 210 Milliarden Euro der weitaus größte Teil in der Europäischen Union. EU und die USA darüber beraten, inwieweit sie auf die rechtlich geschützten russischen eingefrorenen staatlichen Vermögenswerte im Sinne einer Verwendung zugunsten der Ukraine zurückgreifen könnten, schreiben die Abgeordneten.

Eine zu diesem Zweck in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe sei noch im Juni 2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für die Konfiskation der Vermögenswerte gibt. Am 12. Februar 2024 habe der Rat der Europäischen Union die Entscheidung gebilligt, Gewinne aus eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank für die weitere Verwendung dieser Mittel zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine einzubehalten. Diese Entscheidung sei politisch begründet und berge unvermindert dieselben schwerwiegenden rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Risiken, wie sie im Rahmen der EU im Juni 2023 nach gründlicher Prüfung festgestellt worden seien, so die Abgeordneten. „Eine aus politischen Gründen nachlassende oder ausbleibende finanzielle Unterstützung der Ukraine seitens der USA kann nicht rechtfertigen, den Finanzwirtschaftsstandort Europa und insbesondere auch seine Rechtsstaatlichkeit zu gefährden oder aufzugeben.“

Der Antrag wurde am Donnerstag im Plenum von allen übrigen Fraktionen und Gruppen abgelehnt.

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