28.02.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 120/2024

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023“ (20/10350) vor. Danach wurden seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis Ende 2022 insgesamt fast 365.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufen verzeichnet. Dabei ist das jährliche Antragsaufkommen den Angaben zufolge über die Jahre hinweg stetig gestiegen.

„Die Anträge entfielen insbesondere auf die Referenzberufe Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Ärztin und Arzt sowie Ingenieurin und Ingenieur und Lehrerin und Lehrer“, heißt es in dem Bericht weiter. Danach ist die Zahl der Anträge vor allem zu in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Immer häufiger seien Anträge auf Anerkennung auch direkt aus dem Ausland eingegangen; 2022 habe der Anteil bei 40 Prozent gelegen. Dies unterstreiche die wachsende Bedeutung Deutschlands als Einwanderungsland.

Seit 2019 ist die Zahl der pro Jahr eingehenden Anträge auf Anerkennung eines bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Berufs laut Vorlage um rund 15 Prozent gestiegen. Mit insgesamt 49.464 Anträgen im Jahr 2022 sei wieder ein neuer Höchststand erreicht worden. Dieser Zahl stünden rund 54.260 im Jahr 2022 beschiedene Anerkennungsverfahren gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr sei dies ist ein Zuwachs von elf Prozent.

In der gesamten Zeit der statistischen Erfassung nach dem Anerkennungsgesetz betraf das Antragsgeschehen der Unterrichtung zufolge rund 500 Berufe nach Bundesrecht und rund 350 Berufe nach Landesrecht, „Die Dynamik der Anträge wird jedoch besonders deutlich bei dem Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in beziehungsweise Pflegefachmann/-frau“, führen die Autoren des Weiteren aus. Seit 2017 sei die jährliche Antragszahl hier um fast 90 Prozent von rund 8.800 auf rund 16.600 Anträge im Jahr 2022 gestiegen.

Insgesamt spielt das Gesundheitswesen laut Vorlage weiterhin die größte Rolle im Anerkennungsgeschehen. Auf die Heilberufe nach Bundesrecht seien im Gesamtzeitraum seit 2012 rund 75 Prozent aller Anerkennungsanträge entfallen. Im Jahr 2022 hätten sogar fast 80 Prozent aller nach Bundesrecht beschiedenen Verfahren den Gesundheitsbereich betroffen.

Wie aus dem Bericht ferner hervorgeht, entfielen die zweitmeisten Anträge seit Beginn der statistischen Erfassung mit sieben Prozent auf die Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe und damit auf nicht reglementierte Berufe. Die Anerkennung sei bei diesen Berufen keine Voraussetzung für die Berufsausübung, könne jedoch als Voraussetzung für die Einwanderung dienen.

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