28.02.2024 Haushalt — Unterrichtung — hib 121/2024

Beirat sieht Reformbedarf beim Stabilitätsrat

Berlin: (hib/SCR) Der Stabilitätsrat hat eine außerordentliche Stellungnahme des unabhängigen Beirats zur Einhaltung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit als Unterrichtung (20/10352) vorgelegt. Darin nimmt der Beirat unter anderem Stellung zum Verzicht des Stabilitätsrates, die „Einhaltung der Obergrenze für das gesamtstaatliche Defizit in seiner Dezember-Sitzung“ zu überprüfen. Hintergrund war das noch nicht abgeschlossene Verfahren für den Bundeshaushalt 2024.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Beirat, die Arbeitsweise des Stabilitätsrates zu überprüfen. „Zur Erfüllung des bestehenden gesetzlichen Auftrags sollte der Stabilitätsrat aus Sicht des unabhängigen Beirats zukünftig sicherstellen, dass die Überwachung des gesamtstaatlichen Defizits im geforderten Turnus gewährleistet ist“, heißt es in dem Schreiben unter anderem.

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