13.03.2024 Petitionen — Ausschuss — hib 143/2024

Forderung nach Weiterbetrieb von Kernkraftwerken abgelehnt

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich gegen den Betrieb deutscher Kernkraftwerke aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung nach einem Weiterbetrieb deutscher Kernkraftwerke abzuschließen, da kein parlamentarischer Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe zu erkennen sei. Sowohl die CDU/CSU-Fraktion als auch die AfD-Fraktion bewerteten das anders. Sie sprachen sich für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ aus.

In der aus dem Juli 2022 stammenden öffentlichen Petition (ID 1365760) wird für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke plädiert. Der Petent verweist auf die „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. Juli 2022, in der 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragrafen im Atomgesetz und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis fordern, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas sei Deutschland in Energienot manövriert worden, heißt es in der Eingabe, die am 19. November 2022 in öffentlicher Sitzung durch den Petitionsausschuss beraten wurde. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand, schreibt der Petent. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärfe diese Gefahren und bremse - zusammen mit anhaltender Kohleverstromung - den internationalen Klimaschutz.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss auf die Gefahren durch einen Reaktorunfall und die Problematik der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ein. Die Möglichkeit von Unfällen mit großen radioaktiven Freisetzungen sei nicht völlig ausschließen, heißt es. Diese Erkenntnis sei durch die Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 neuerlich bestätigt worden. Sie habe gezeigt, „dass die Risiken eines großen Unfalls nicht nur hypothetisch sind, sondern sich solche großen Unfälle sogar in einem Hochtechnologieland wie Japan ereignen können“.

Der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen gebiete, radioaktive Abfälle für „immer“ sicher von der Biosphäre getrennt aufzubewahren, heißt es weiter. Dabei stehe die mögliche Strahlenbelastung über sehr lange Zeiträume und damit die Langzeitsicherheit der erforderlichen Endlagerung im Vordergrund. Die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung trage dazu bei, den Umfang des radioaktiven Abfalls zu begrenzen.

Verwiesen wird zudem darauf, dass der Petent die Gefährdung der Energieversorgung sowie steigende Energiepreise als Begründung für sein Anliegen angeführt habe. Festzustellen sei jedoch, dass die Energieversorgung gesichert sei und sich die Großhandelspreise stabilisiert hätten.

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