21.03.2024 Gesundheit — Antrag — hib 186/2024

Bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung von DiGAs

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert bessere Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Versicherte erhielten die Anwendung entweder auf ärztliche Verordnung oder direkt von der Krankenkasse, heißt es in einem Antrag (20/10731) der Fraktion.

Zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis müsse kein Nachweis über den medizinischen Nutzen vorliegen. Daher würden zwei Drittel der DiGA nur vorläufig aufgenommen. Die Hersteller könnten im ersten Jahr der Aufnahme einen beliebig hohen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden müsse, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen sei oder nicht.

Die Abgeordneten fordern, dass der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten durch den Hersteller vor der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis geführt wird. Die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis müsse an Qualitätsvorgaben zu einer nutzerfreundlichen und zielgruppengerechten Ausgestaltung sowie angemessenen Datenschutz- und Datensicherheitsregeln geknüpft werden. Die Kostenerstattung müsse in einem angemessenen Verhältnis zu anderen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern stehen.

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