25.03.2024 Verkehr — Antwort — hib 193/2024

Probleme beim Fährverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will laut eigener Aussage alle Anstrengungen unternehmen, den Fährverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) zu gewährleisten, lehnt den Einsatz von bundeseigenem Personal aber ab. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/10699) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10360) hervor. Die Unionsfraktion hatte auf Ausfälle und Einschränkungen bei den Verbindungen zur Querung des NOK verwiesen. Ursächlich für die Ausfälle seien insbesondere Personalmangel, Reparaturen und Wartungsarbeiten an den Fährschiffen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, sei die zuständige Reederei bemüht, „die Einflüsse der personalbedingten Fährausfälle so gering wie möglich zu halten“. Unvermeidliche Ausfälle würden möglichst auf Fährstellen mit geringer Nachfrage und in möglichst verkehrsarme Zeiten gelegt. Zudem versuche die Reederei neues Personal zu rekrutieren, „auch im Ausland“.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) habe gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, „Fähren am NOK auch mit dem Patent des Fährschiffers zu führen“. Die Prüfung könne durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt abgenommen werden. Auch vorhandenes Personal der Reederei, das die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, könne auf diesem Wege qualifiziert werden.

Deutlich gemacht wird in der Antwort auch, dass der Fährbetrieb am NOK privatwirtschaftlich durchgeführt werde. „Der Einsatz von bundeseigenem Personal ist nicht vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung.

Sie bestätigt zugleich die Zusage von 168 Millionen Euro für den Bau von elf 45-Tonnen-Hybridfähren und zwei 100-Tonnen-Hybridfähren. Die Beschaffung der Fähren sei in mehreren Paketen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2030 vorgesehen. Der zeitgleiche parallele Bau von 13 Fähren sei insbesondere aus Kapazitätsgründen in den Werften nicht möglich. Die neuen Fähren würden nach Zulauf schrittweise die alten Fähren ersetzen. „Für die Reihenfolge ist der jeweils konkrete technische Zustand der vorhandenen Fähren entscheidend“, heißt es in der Antwort.

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