Abkommen zur deutsch-französischen Berufsausbildung
Berlin: (hib/IRS) Die Bundesregierung will die deutsch-französische Ausbildung stärken. Sie hat dazu einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zu einem Abkommen zwischen beiden Ländern vom 21. Juli 2023 (20/10818) vorgelegt. Laut Regierungsentwurf baut das Abkommen auf zwei Rahmenvereinbarungen aus den Jahren 2013 und 2014 auf, wonach Auszubildende den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren können, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen.
Ziel des Abkommens sei es, dass „die grenzüberschreitenden Parameter für eine duale Berufsausbildung weiter standardisiert sowie transparenter gestaltet werden, um so der deutsch-französischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben“, heißt es in der Vorlage. Diese „besondere Form des Lernens“ ermögliche den Erwerb einer Doppelkultur, fördere die beruflichen Chancen und eröffne den Unternehmen in der Grenzregion attraktive Rekrutierungsperspektiven.
Laut Bundesregierung sichert das Abkommen den rechtlichen Rahmen bei den verschiedenen Konstellationen einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung. Ein Vertragsgesetz sei notwendig, da sich das Abkommen auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, heißt es zur Begründung. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedürfen Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.