Union fragt nach Klima-Sofortprogrammen
Berlin: (hib/MIS) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/10814) nach dem Umgang der Bundesregierung mit der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das im vergangenen Jahr in mehreren Urteilen geurteilt hatte, dass die Bundesregierung sich - mangels eines Regierungsbeschlusses für ein Klima-Sofortprogramm - nicht an ihr eigenes Klimaschutzgesetz (KSG) halte, sondern lediglich ein „Klimaschutzprogramm 2023“ vorgelegt habe. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts erfülle dieses Klimaschutzprogramm aber nicht die Anforderungen an ein Klima-Sofortprogramm im Sinne des KSG. Es überprüfe lediglich anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht würden - ein Klima-Sofortprogramm müsse aber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.
Konkret fragen die Unionsabgeordneten unter anderem, wie die Regierung die aktuelle Rechtslage beurteile, wie sie rechtfertige, sich nicht an geltendes Recht zu halten, - und ob sie vorhabe im laufenden Jahr Klimaprogramme aufzustellen und zu beschließen.