28.03.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 197/2024

Bürokratieabbau in Tierarztpraxen

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Rahmen der anstehenden Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) umfangreiche administrative Erleichterungen für Tierärztinnen und Tierärzte zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die geltenden Nachweispflichten nach Paragraf 13 TÄHAV. Das geht aus einer Antwort (20/10788) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10584) der Gruppe Die Linke hervor.

Kerngedanke der Neuerungen sei dabei die Fokussierung der künftigen tierärztlichen Nachweispflichten auf die EU-einheitlichen und verbindlichen Angaben der tierärztlichen Verschreibung, die in Artikel 105 Absatz 5 der EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel geregelt werden. Ein nach der Beratung mit Ressorts, Ländern und Verbänden überarbeiteter Referentenentwurf sehe entsprechende Regelungen vor.

Marginalspalte