28.03.2024 Finanzen — Antwort — hib 199/2024

Regierung über Neutralitätsgebot für Sparkassen

Berlin: (hib/BAL) Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen keine Kenntnisse über weitere Schreiben von Sparkassen an Kunden in Zusammenhang mit Spenden an die AfD vor. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/10793) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10558).

Auf die Frage, ob es mit dem Neutralitätsgebot öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute vereinbar sei, wenn Sparkassenpräsident Helmut Reuter auf davon spreche, dass „die AfD bei den Sparkassen alles andere als willkommen“ sei, antwortet die Bundesregierung: „Es gibt keine einfachrechtlichen Regelungen auf Bundesebene, die ein allgemeines 'Neutralitätsgebot' für Sparkassen enthalten.“

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