Vermittlungsverfahren zum Bundesschienenwegeausbaugesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/8651(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/10414(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/10416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Schließlich geht es noch um die Kostenübernahme der Digitalisierung von Zügen sowie eine Zusicherung, dass die Umsetzung des Hochleistungskorridor-Ansatzes nicht zu Lasten von Aus- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten sowie der Sanierung von Strecken außerhalb der geplanten Hochleistungskorridore gehen wird.