04.04.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 205/2024

Keine Übersicht über Beihilfen und Förderprogramme

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung verfügt nicht über eine Gesamtübersicht der Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme, die der Europäischen Kommission seit 2020 zur Genehmigung gemeldet wurden. Das geht aus einer Antwort (20/10603) auf eine Kleine Anfrage (20/10484) der AfD-Fraktion hervor. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die gemeldeten Beihilfen in der Competition Case Search Datenbank abrufbar seien. Beihilfen, die die jeweilige Veröffentlichungsschwelle überschreiten, werden von Deutschland bezogen auf die jeweiligen Beihilfeempfänger in der öffentlich zugänglichen Transparenzdatenbank der EU-Kommission eingetragen, heißt es in der Antwort.

Auf die Frage der Fraktion, wie viele und welche staatlichen Beihilfen, Subventionen und Förderprogramme der Bundesregierung seit 2020 durch die Europäische Kommission als unvereinbar mit dem Binnenmarkt bewertet, aufgehoben oder zur Umgestaltung an die Bundesrepublik Deutschland retourniert wurden, antwortet die Bundesregierung, dass es seit 2020 keine Negativbeschlüsse der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland gegeben hat.

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