15.04.2024 Haushalt — Unterrichtung — hib 241/2024

Rechnungshofbericht zur Social-Media-Nutzung der Fraktionen

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof fordert einen neuen Rechtsrahmen für die Nutzung sozialer Medien durch die Bundestagsfraktionen. Laut einem als Unterrichtung vorgelegten Prüfbericht (20/10850) halten sich die Fraktionen „überwiegend nicht an die engen gesetzlichen Vorgaben“. Demnach müssten sich die Fraktionen in den Sozialen Medien eigentlich auf die Darstellung ihrer Fraktionsarbeit beschränken, tun es aber nicht. Kritik übt der Hof auch an der fehlenden Sanktionierung von Verstößen durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Hintergrund des Berichts ist eine Prüfung der Aktivitäten aller damaligen Bundestagsfraktionen vor der jüngsten Bundestagswahl. In der Woche vor der Bundestagswahl 2021 haben die Fraktionen nach Auffassung der Rechnungsprüfer jeweils mit mindestens 75 Prozent ihrer Beiträge gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. „Größtenteils informierten sie nicht oder nicht nur über Tätigkeiten der Fraktionen oder die Posts enthielten Partei- oder Wahlwerbung und waren damit unzulässig“, heißt es in dem Bericht. So sind laut den Prüfergebnissen für die einzelnen Fraktionen des Hofes alle neun Beiträge, die die SPD-Fraktion seinerzeit veröffentlichte, unzulässig gewesen. Gleiches galt demnach für 187 von 193 Beiträgen der damaligen Fraktion Die Linke.

Nach Auffassung des Hofes wird dieses Verhalten durch den geltenden Rechtsrahmen begünstigt. „Er gibt systemisch bedingt erhebliche Fehlanreize, regelwidrig nicht oder nicht nur über die Tätigkeit der Fraktion zu unterrichten oder direkt für die Partei und Abgeordnete und damit für deren Wiederwahl zu werben. Hierfür dürfen Fraktionsmittel aber nicht verwendet werden“, heißt es in dem Bericht. Der Hof weist darauf hin, dass die Fraktionen die „engen gesetzlichen Vorgaben für nicht praktikabel“ hielten und sie in der Praxis nicht akzeptierten.

Der Bundesrechnungshof kritisiert zudem, dass Verstöße nicht geahndet würden und damit „wirksame Sanktionsmechanismen“ fehlten. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages sehe sich außerstande, diese Aufgabe wahrzunehmen, heißt es in den Bericht. So prüfe die Verwaltung nicht aus eigener Initiative Maßnahme der Fraktionen auf ihre Rechtsmäßigkeit, sondern nur, wenn der Bundesrechungshof eine Maßnahme beanstandet habe. Zudem prüfe die Verwaltung Maßnahmen nach „von ihr selbst entwickelten internen Maßstäben“. Diese habe zur Folge, „dass die Verwaltung des Deutschen Bundestages viele Fälle für zulässig hält, die der Bundesrechnungshof aufgrund der restriktiven Gesetzeslage beanstandet“. Ferner verzichte die Bundestagsverwaltung in Fällen, in denen sie eine Maßnahme für unzulässig halte, auf Sanktionen. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung gebe es „keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage“ für Rückforderungen, führt der Hof aus.

Der Bundesrechnungshof schlägt daher vor, im Abgeordnetengesetz „eine praktikable und rechtssichere Abgrenzung fraktioneller, nach außen gerichteter Informationsarbeit zu parteibezogenen Inhalten“ festzuschreiben. Detailfragen könnten demnach in den im Abgeordnetengesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates geregelt werden.

Mit Blick auf den Sanktionsmechanismus will der Bundesrechnungshof die Verwaltung des Deutschen Bundestages in die Pflicht nehmen. Nur sie könne die zuständige Stelle für „die rechtsverbindliche Prüfung und Bewertung von Maßnahmen der Fraktionen und für Sanktionen ihnen gegenüber“ sein.

Als Sanktionen schlägt der Hof zum einen finanzielle Sanktionen vor, „etwa in Form von Strafzahlungen mit einer pauschalierten Mindesthöhe“. Ferner kann sich der Hof eine Löschpflicht für unzulässige Beiträge vorstellen. So solle sichergestellt werden, „dass die Nachteile der Sanktion die Vorteile einer rechtswidrigen Verwendung der Fraktionsmittel überwiegen“. Die Sanktionen müssten laut Hof aber kurzfristig greifen und wirken. „Wenn Sanktionen regelmäßig erst nach der Wahl greifen, bleiben sie überwiegend wirkungslos“, heißt es in dem Bericht.

Die Prüfberichte zu den einzelnen Fraktionen: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/soziale-medien-fraktion-uebersicht.html?nn=23102

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