Rechtsgutachten zum Thema Duogynon
Berlin: (hib/PK) Das Verfahren für die Vergabe eines Rechtsgutachtens im Zusammenhang mit der Anwendung von Duogynon als hormonaler Schwangerschaftstest soll weitergeführt werden. Dazu sei eine Liste mit potentiellen Gutachtern vorab an den Vorsitzenden des Netzwerks Duogynon sowie die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag, Martina Stamm-Fibich (SPD), versendet worden, heißt es in der Antwort (20/10955) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10813) der Unionsfraktion.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Angaben zufolge 405 in Deutschland gemeldete Verdachtsberichte über Nebenwirkungen unter Duogynon-Anwendung identifiziert. 381 der Verdachtsfälle seien von Personen gemeldet worden, die nicht zum medizinischen Personal zählen. Es handele sich unter anderem um Mütter, die Duogynon eingenommen und nachfolgend ein geschädigtes Kind zur Welt gebracht haben. In den 405 Meldungen seien 44 Berichte zu Todesfällen enthalten, die Kinder und zu einem geringeren Teil Erwachsene betreffen.
Duogynon kam in den 1950er Jahren auf den Markt, es wurde ab den 1960er Jahren mit Missbildungen von Neugeborenen in Zusammenhang gebracht und Anfang der 1980er Jahre in Deutschland von der Firma Schering wieder vom Markt genommen. In Großbritannien wurde das Mittel in den 1950er Jahren unter dem Namen Primodos vertrieben. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Hormonpräparats in der Schwangerschaft und Missbildungen bei Kindern ist umstritten.