Unterrichtung zum Wiederaufbau der Ukraine
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will Unternehmen und private Akteure dabei unterstützen, sich am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/11100) zur Mobilisierung des Privatsektors für den Wiederaufbau der Ukraine hervor.
Mit dem 15 Punkte umfassenden Plan soll der Aufbau der Ukraine gefördert werden. Eine stabile, demokratische und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine „liegt im deutschen Interesse“, heißt es in dem Papier. Die durch den russischen Angriffskrieg verursachten Verluste und Schäden seien immens und mit öffentlichen Mitteln allein nicht zu bewältigen. Öffentliche und private Akteure müssten hier eng zusammenarbeiten.
Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Förderung privater Investitionen - sowohl von deutschen als auch ukrainischen und internationalen Unternehmen -, aber auch das Engagement von Wirtschaftsverbänden, Philanthropen und Stiftungen. Mit Mitteln von rund sieben Milliarden Euro aus der EU-Ukraine-Fazilität sollen Investitionsbedingungen vor Ort verbessert werden, zum Beispiel durch Garantien zur Risikoabsicherung und Zuschüsse für Kofinanzierungen.
Um die Förderbedingungen innerhalb der Ukraine zu verbessern, wolle die Bundesregierung das Land unter anderem dabei unterstützen, eine nationale Förderinstitution für den Wiederaufbau ins Leben zu rufen. Dies könnte nach dem Vorbild der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschehen.
Zudem wolle sich die Bundesregierung für ein gemeinsames europäisches Vorgehen hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Erträgen aus der Verwahrung von sanktionierten russischen Zentralbankguthaben für den Wiederaufbau der Ukraine einsetzen.