23.04.2024 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 261/2024

Priorität für Erhalt des Atomwaffensperrvertrags

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht im Ausbau der Fähigkeiten der Nato und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegen die russische Aggression keinen Widerspruch für den Einsatz für Rüstungskontrolle in Europa und darüber hinaus. „Beides dient komplementär demselben Ziel, die Sicherheit für Europa zu erhöhen“, schreibt sie in ihrem als Unterrichtung (20/11110) vorliegenden „Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2023“.

Rüstungskontrolle sei als komplementär zu Abschreckung und Verteidigung zu begreifen. Gleichwohl sei dem Umstand Rechnung zu tragen, „dass gegenüber Russland in historischem Ausmaß Vertrauen verloren gegangen ist“. Umso dringender seien Schritten zu einer Verminderung von Risiken nötig, um unbeabsichtigte Eskalation zu vermeiden. Hierzu sei die Bundesregierung im Gespräch mit ihren Alliierten und Partnern.

Höchste Priorität habe für die Bundesregierung der Erhalt des Atomwaffensperrvertrags (NVV) als Eckpfeiler der globalen Nichtverbreitungsarchitektur. Das langfristige Ziel bleibe eine sichere Welt ohne Nuklearwaffen. „Solange es Nuklearwaffen gibt, ist der Erhalt einer glaubwürdigen Abschreckung für die Nato und die Sicherheit Europas unerlässlich.“ Deshalb setze sich die Bundesregierung weiter für die Bewahrung und Stärkung des Nichtverbreitungsvertrags ein. „Dazu gehört, dass sie allen Widrigkeiten zum Trotz dafür arbeitet, Irans nukleare Bewaffnung zu verhindern.“ Russlands Krieg in der Ukraine dürfe auch das Chemie- und Biowaffentabu nicht aufweichen, weder in Europa noch in anderen Regionen. Der Nichtverbreitungsgedanke müsse auch mit Blick auf biologische und chemische Waffen gestärkt werden.

Als weitere zentrale Herausforderungen für die internationale Sicherheit benennt der Bericht Nordkoreas zahlreiche Tests ballistischer Raketensysteme und dessen verschärfte Nukleardoktrin sowie Chinas „ehrgeiziges Rüstungsprogramm“. „Aufrufen zu mehr Transparenz und der Verpflichtung zu nuklearer Rüstungskontrolle kam Peking nicht nach“; es verschließe sich aber nicht grundsätzlich einem Dialog mit westlichen Staaten über Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, schreibt die Bundesregierung.

Handlungsfelder seien weiterhin Anstrengungen zur Rüstungskontrolle im Weltraum, zur universell zu entwickelnden Vereinbarungen zur militärischen Nutzung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen sowie zur Eindämmung der unkontrollierten Proliferation von Kleinwaffen.

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