11. Januar 2022 Presse

3G-Regel in den Gebäuden des Deutschen Bundestages – 2G Plus im Plenum und in den Ausschüssen

Angesichts der Infektionsgefahren durch die hoch ansteckende Omikron-Variante hat die Bundestagspräsidentin in Absprache mit den Fraktionen eine novellierte Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Liegenschaften des Bundestages ab Mittwoch, 12. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Grundlage dafür ist das Hausrecht der Bundestagspräsidentin nach Artikel 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz.

Bitte beachten Sie folgende Neuregelungen: 

Als weitere Schutzmaßnahme gilt generell in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages die sog. 3G-Regel. Dazu ist beim Betreten der Liegenschaften an den Eingängen der 3G-Status nachzuweisen, sofern dieser nicht ohnehin bereits bei einem im Haus ansässigen Arbeitgeber nachgewiesen werden muss. 

Das bedeutet, dass die Inhaber von Hausausweisen in den Farben rot (Medienvertreter) und Personen, die über keinen Bundestagsausweis verfügen (z. B. Gäste von Abgeordneten oder Interessenvertreter), von der Nachweispflicht am Eingang betroffen sind. 

In den Bereichen, in denen bisher die 3G-Regel galt (Plenum, Ausschüsse, Veranstaltungen) gilt nun 2G Plus. Das bedeutet, der Zugang ist auf Geimpfte und Genesene beschränkt, die zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nachweisen müssen. Dies gilt unter anderem für die Pressetribünen im Plenarsaal oder die Zuschauertribünen bei Öffentlichen Anhörungen. 

Wir bitten Sie, die Besuche im Haus auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und die Plenarsitzung möglichst über den Livestream oder die TV-Übertragung zu verfolgen. Beim Einlass ist mit Wartezeiten zu rechnen. 

Künftig muss in den Gebäuden des Deutschen Bundestages stets eine FFP-2-Maske getragen werden. Die FFP-2-Maske darf im Plenarsaal nur am Rednerpult, an den Saalmikrofonen und von den amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten im Sitzungsvorstand abgenommen werden.

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.bundestag.de/allgemeinverfuegung
 

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