11. Juni 2024 Presse

Erklärung der Kinderkommission zum Welttag gegen Kinderarbeit

Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

Der Welttag gegen Kinderarbeit wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 2002 ins Leben gerufen und wird jährlich am 12. Juni begangen. Dieser Aktionstag soll ein kritisches Bewusstsein für die Ausbeutung von Kindern schaffen.

Etwa 160.000.000 Kinder im Alter zwischen fünf und 17 Jahren müssen arbeiten, und das oftmals unter Bedingungen, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. Viele von ihnen haben nicht genug Zeit für den Schulbesuch, weil sie zum Überleben ihrer Familien beitragen. So ist Armut nicht nur oftmals der Grund für die Kinderarbeit, sondern wird durch sie auch noch verstetigt.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt hierzu: „Kinderarbeit beraubt Millionen von Kindern weltweit ihrer Kindheit, ihrer Bildung und ihrer Zukunft. Der Welttag gegen Kinderarbeit erinnert uns daran, dass jedes Kind das Recht auf eine sichere und gesunde Entwicklung hat. Kinder gehören in Schulen, nicht in Fabriken. Ihre Zukunft ist unsere Verantwortung.“

 

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