26. März 2021 Presse

Linke will schärfere Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 29. März 2021)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –

Die Linken-Fraktion im Bundestag dringt auf schärfe Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Eine Nebentätigkeit mit Einkünften, die über den Abgeordnetendiäten liegen, müsse nachdenklich stimmen, „weil sich dann Haupt- und Nebentätigkeit verschieben“, sagte der Linken-Parlamentarier Friedrich Straetmanns in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Er könne  verstehen, dass Anwälte ihre berufliche Tätigkeit nicht als Abgeordnete komplett einstellen, weil sie damit rechnen müssten, nach vier Jahren im Bundestag wieder in ihren Ursprungsberuf zurückkehren zu müssen. „Wir müssen dies aber so transparent beschneiden, dass wir Vertrauen zurückgewinnen“, fügte er hinzu. Seine Fraktion wolle nicht jegliche freiberufliche Tätigkeit ausschließen, doch müsse  „deutlich werden, wo die Haupttätigkeit liegt – und die sollte immer im Bundestag liegen“.

Straetmanns plädierte zugleich dafür, bei Lobbytätigkeiten von Volksvertretern einzugreifen, „die sich auch mit einer anwaltlichen Tätigkeit nur sehr schwer verbinden lassen“. Wer als Anwalt seinen Mandanten etwa bei Kaufverträgen berate, übe eine geschützte Tätigkeit aus. „Wenn er aber für Verbände lobbyiert – das geht nicht“, betonte der Bundestagsabgeordnete.

Das Interview im Wortlaut:

Herr Straetmanns, angesichts der aktuellen Masken- und Lobbyismusaffäre sind allerorten Sorgen um das Ansehen des Parlaments zu hören, Stichwort Vertrauensverlust. Zu Recht?
Absolut berechtigt. Der Schaden ist nicht nur für die Union da, sondern betrifft auch Fraktionen wie meine, die dazu nichts beigetragen haben. Wir stehen als Abgeordnete insgesamt noch stärker im Fokus der Öffentlichkeit – vollkommen berechtigt – und müssen starke und harte Maßstäbe an uns legen lassen, um die parlamentarische Demokratie zu stützen.

Manche Forderungen Ihrer Fraktion zur Verschärfung der Transparenzregeln des Bundestages finden sich auch bei der Koalition, etwa, dass Abgeordnete auch Aktienoptionen offenlegen legen müssen.
Unser Gesetzentwurf dazu ist aber vergangene Woche im Geschäftsordnungsausschuss auf Antrag der Union vertagt worden mit der Begründung, man habe noch Beratungsbedarf. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis; Union und SPD hätten sich darum vorrangig kümmern müssen, da das Thema so sehr auf der Tagesordnung steht.

Mehrheitsfähig scheint auch zu sein, Abgeordneten bezahlte Lobbyarbeit im Parlament und gegenüber der Regierung zu verbieten. Ein Fortschritt?
Das ist ein Fortschritt – ein kleiner.

Die CSU-Spitze will gewerbsmäßige Nebentätigkeiten bei Führungsaufgaben in den Parlamenten künftig ganz ausschließen. Ist das angemessen?
Das ist zumindest auch ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Nebentätigkeit mit Einkünften, die über den Diäten liegen, muss uns alle nachdenklich stimmen, weil sich dann Haupt- und Nebentätigkeit verschieben. Ich kann verstehen, dass Anwälte ihre berufliche Tätigkeit nicht als Abgeordnete komplett einstellen, weil sie ja damit rechnen müssen, nach vier Jahren im Bundestag wieder in ihren Ursprungsberuf zurückkehren zu müssen. Wir müssen dies aber so transparent beschneiden, dass wir Vertrauen zurückgewinnen. Wir wollen nicht jegliche freiberufliche Tätigkeit ausschließen; das können wir auch verfassungsrechtlich nicht. Es muss aber deutlich werden, wo die Haupttätigkeit liegt – und die sollte immer im Bundestag liegen.

Greifen solche Regelungen nicht in das freie Mandat der Abgeordneten ein?
Nein. Das ist die Argumentation der Union; die weise ich zurück. Wir müssen bei den Lobbytätigkeiten eingreifen, die sich auch mit einer anwaltlichen Tätigkeit nur sehr schwer verbinden lassen. Wer als Anwalt seinen Mandanten etwa bei Kaufverträgen berät, übt eine in der Tat geschützte Tätigkeit aus und kann das freie Mandat daneben natürlich ausüben. Wenn er aber für Verbände lobbyiert – das geht nicht.

Seit langem wird gefordert, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent angeben müssen. Von der Union kommt nun der Vorstoß, Nebenverdienste ab 100.000 Euro betragsgenau anzugeben. Reicht das?
Nein, das reicht nicht. Wir verlangen, jegliche Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau anzugeben, und zwar ab 1.000 Euro aufwärts. Unter dieser Geringfügigkeitsgrenze interessiert es mich ehrlich gesagt nicht, aber darüber interessiert es mich schon sehr.

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ein weiterer Diskussionspunkt, müssen derzeit ab 25 Prozent der Stimmrechte angezeigt werden...
Das reicht uns auch nicht aus. Jegliche Beteiligung an Unternehmen muss angezeigt werden.

Die Linke will auch die Schwellenwerte, ab denen Spenden angegeben oder veröffentlicht werden müssen, massiv senken.
Ja, bei Spenden fordern wir eine Anzeigepflicht ab 500 Euro und eine Veröffentlichungspflicht ab 1.000 Euro.

Warum nicht gleich ab dem ersten Cent?
Das kann man diskutieren. Wir wollten die Geringfügigkeitsspenden ausschließen: Etwa, wenn man ein Bierfässchen vorbeirollt zum Fest des Ortsvereins der SPD oder der Union. Aber im Grunde war das ein Entgegenkommen gegenüber der anderen Seite.

Wenn man Ihre Forderungen zusammen nimmt, kommt dann nicht der „gläserne Abgeordnete“ heraus?
Ja, da kommt der „gläserne Abgeordnete heraus, und ich finde, dass die Bevölkerung einen Anspruch hat auf diesen “gläsernen Abgeordneten„.

Mit dem allgemeinen Verständnis von Datenschutz kollidiert das nicht?
Nein. Natürlich haben wir uns darüber Gedanken gemacht. Es gibt hier ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen, weil wir ja nicht in einem ganz normalen, abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, bei dem der Datenschutz natürlich höher sein muss. Als frei gewählte und unabhängige Abgeordnete sind wir aber ohnehin qua Amt schwer zu durchleuchten, und das wollen wir ändern.

Vergangene Woche hat der Bundestag den Koalitionsentwurf zum Lobbyregister verabschiedet. Was verbessert sich?
Dass es jetzt überhaupt ein sanktionsbewertes Lobbyregister gibt, ist ein Vorteil. Deshalb haben wir auch nicht dagegen gestimmt, sondern uns enthalten, weil es nicht weit genug geht und viele Kritikpunkte bleiben.

Nämlich?
Es gibt zu viele Ausnahmen von der Registrierungspflicht. So werden etwa die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen haben, ausgenommen. Das sehen wir nicht so. Auch wenn die uns näher stehenden Gewerkschaften das vielleicht nicht komplett gut finden werden, würden wir auch die zur Eintragung verpflichten, um völlige Transparenz zu haben.

Was stört Sie noch?
Dass es auch keine Eintragungspflicht gibt, wenn für Anliegen lobbyiert wird, die nur lokalen Charakter mit bis zu zwei betroffenen Wahlkreisen haben. Wenn Sie für eine größere Firma, die in nur einem Wahlkreis aktiv ist, als Lobbyist tätig werden, um eine gesetzliche Veränderung zu erreichen, würde das nicht zu einer Eintragungspflicht führen. Das finden wir nicht in Ordnung.

Welche Ausnahmen würden Sie außerdem streichen?
Auch die Ausnahmen für die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen gehen zu weit, denn die sind große Arbeitgeber und zweitens auch beispielsweise Bildungsträger mit Fortbildungsveranstaltungen, die für ihre Kostendeckung darauf angewiesen sind, dass bestimmte gesetzliche Vorschriften zu ihren Gunsten erhalten bleiben.

Haben Sie – von den Ausnahmen abgesehen – weiteren Änderungsbedarf?
Ja. Wir wollen die Kontakte der Lobbyisten zur Verwaltung offenlegen, und zwar bis zur Ebene der Referenten. Die Regierung will hier nur bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter heruntergehen, aber die Hauptarbeit geschieht ja gerade auf der Referentenebene. Die Referenten schreiben die Gesetzentwürfe, und deshalb ist es für Lobbyisten viel interessanter, dort vorzusprechen, als weiter oben. Außerdem wollen wir einen Überblick haben, welcher Gesprächspartner des Ministeriums während des Gesetzgebungsverfahrens Einfluss genommen hat.

Den “legislativen Fußabdruck„...
Genau. Der muss offen gelegt werden. Das muss ja gar nicht immer schädlich sein, aber für die Beurteilung brauchen wir diese Offenlegung.
 

Marginalspalte