12. Oktober 2021 Presse

Konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021: Sonderakkreditierung

Der neu gewählte Bundestag tritt am 26. Oktober 2021 um 11 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zusammen. Die Sitzung wird mit einer Ansprache des Alterspräsidenten eröffnet. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages  und die Wahl der Bundestagspräsidentin oder des Bundestagspräsidenten sowie der weiteren Mitglieder des Präsidiums.

3G-REGEL

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zum Reichstagsgebäude begrenzt. Für die konstituierende Sitzung gilt für die Medienvertreter, die im Reichstagsgebäude arbeiten wollen, die sog. 3G-Regel. D. h. nur Medienvertreter, die gegen Covid-19 vollständig geimpft, von Covid-19 genesen oder einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen können, können sich in der Westlobby bzw. auf der Besucherebene und den Pressetribünen bewegen. Deshalb benötigen alle Medienvertreter, die im Reichstagsgebäude arbeiten wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung einen namentlichen Sonderausweis. Ohne diesen Sonderausweis ist der Zugang zum Reichstagsgebäude am 26. Oktober nicht möglich.

ANMELDUNG

Die Anmeldung für die Sonderakkreditierung erfolgt ausschließlich per E-Mail unter akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass die Platzkapazitäten auf den Pressetribünen begrenzt sind. Bitte geben Sie an, ob Sie auf der Pressetribüne oder in der Westlobby arbeiten werden, ob Sie Fotograf oder Mitglied eines TV-Kamerateams sind oder einen Sitzplatz auf der Tribüne brauchen.

Die Sonderausweise werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Anmeldeschluss ist bereits am Donnerstag, 14. Oktober um 12 Uhr. Medienvertreter, die keine gültige Presseakkreditierung des Bundestages haben, beantragen bitte zusätzlich eine Kurzzeitakkreditierung. Das Formular dafür finden Sie unter www.bundestag.de/akkreditierung.

ABHOLUNG DER SONDERAUSWEISE:

Bei der Abholung der Sonderausweise werden die entsprechenden 3G-Nachweise überprüft.

Medienvertreter, die gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind, holen die Sonderausweise vom 20. bis zum 22. Oktober zu den üblichen Öffnungszeiten der Akkreditierungsstelle sowie am 25. Oktober vormittags ab. Der Status als geimpfte oder genesene Person (vgl. unten) ist vorrangig in digitaler Form mittels CovPass-App oder Corona-Warn-App nachzuweisen.

Medienvertreter, die mit einem tagesaktuellen Negativtest teilnehmen wollen, holen die Sonderakkreditierung ausschließlich am 25. Oktober von 14 bis 17 Uhr oder am 26. Oktober von 8 bis 11 Uhr ab. Der vorzulegende Test (vgl. unten) darf nicht vor dem 25. Oktober 2021, 11 Uhr durchgeführt worden sein, im Falle eines negativen PCR-Tests nicht vor dem 24. Oktober 2021, 11 Uhr.

WEITERE HINWEISE:

Bitte beachten Sie, dass in den Gebäuden des Deutschen Bundestages weiterhin Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt.

Auch wenn unter den Bedingungen der 3G-Regel mit Maskenpflicht die Abstände nicht mehr gewahrt werden müssen, bitten wir nachdrücklich um gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von Gedränge.

Der Zugang zu den Pressetribünen wird 30 Minuten vor Beginn der Plenarsitzung geöffnet.


ERLÄUTERUNG: Definition des 3G-Status

Ein tagesaktueller Negativtest ist ein Testnachweis durch Antigen- oder PCR-Test hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher Sprache in schriftlicher oder digitaler Form.

Sie muss von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein. Zulässig ist auch eine Testung durch eine Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).

Ergebnisse von Selbsttests oder betrieblichen Tests werden nicht akzeptiert. Im Bundestag ist keine Testmöglichkeit für Sie vorhanden.

Geimpfte Personen sind Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Genesene Personen sind Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
 

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