5. November 2021 Presse

Organisatorische Hinweise für Medienvertreter zum Plenar- und Ausschussbetrieb / 3G-Regel

Der Deutsche Bundestag tagt im Plenum und in den Ausschüssen zukünftig unter Beachtung der sogenannten 3G-Regel. Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung der Präsidentin, die in Kürze in Kraft treten wird.

Alle Personen, die die definierten Bereiche betreten, müssen dann stets einen aktuellen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet, vgl. unten) bei sich führen. Das gilt für den Plenarsaal und die Pressetribünen, die Westlobby und die Ausschusssäle.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende.

Medienvertreter, die gegen Covid-19 geimpft sind, können zusätzlich zu ihrer gültigen Bundestagsakkreditierung (Jahres- oder Kurzzeitausweis) einen Sonderaufkleber erhalten, um ihre Berechtigung zum Betreten der 3G-Bereiche schneller nachweisen zu können.

Die Ausgabe erfolgt ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten in der Akkreditierungsstelle (Wilhelmstr. 65). Der Status als geimpfte Person ist vorrangig in digitaler Form mittels CovPass-App oder Corona-Warn-App nachzuweisen.

Am 9. und 10. November 2021 in der Zeit von 09:30 - 16:00 Uhr werden diese Aufkleber zusätzlich in der Pressestelle vor den Räumen E 132/E 128 im Jakob-Kaiser-Haus I (Eingang Dorotheenstr. 100) ausgegeben.

Medienvertreter ohne entsprechenden Aufkleber auf der Akkreditierung müssen beim Betreten der 3G-Bereiche auf Verlangen einen gültigen 3G-Nachweis vorweisen. Ohne diesen Nachweis können lediglich die übrigen Bereiche der Liegenschaften des Deutschen Bundestages betreten werden.

Weitere Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass in den Gebäuden des Deutschen Bundestages weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt, insbesondere in der Westlobby, auf der Besucherebene vor den Pressetribünen, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses vor den Ausschusssälen sowie auf sonstigen Verkehrsflächen.

Wir bitten nachdrücklich um gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von Gedränge.

ERLÄUTERUNG: Definition des 3G-Status

Getestete Personen sind Personen, die über einen tagesaktuellen Negativtest durch Antigen- oder PCR-Test hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in schriftlicher oder digitaler Form verfügen.

Sie muss von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein. Zulässig ist auch eine Testung durch eine Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik).

Ergebnisse von Selbsttests oder betrieblichen Tests werden nicht akzeptiert. Im Bundestag ist keine Testmöglichkeit für Sie vorhanden.

Genesene Personen sind Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Geimpfte Personen sind Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Dies gilt entsprechend auch für genesenen Personen mit einer verabreichten Impfstoffdosis.
 

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