Gruppe
Abgeordnete gleicher politischer Überzeugung, die nicht die Fraktionsmindeststärke erreichen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Dabei ist nicht festgelegt, wie viele Abgeordnete eine Gruppe bilden müssen. Eine Gruppe bedarf der Anerkennung durch das Plenum. Sie muss anerkannt werden, wenn nach dem Berechnungssystem für die Fraktionen ein Stellenanteil für einen Ausschuss oder ein parlamentarisches Gremium auf die Gruppe entfallen würde. Sowohl die Finanzierung als auch die zuerkannten Rechte werden zwischen den Fraktionen des Bundestages und der Gruppe verhandelt und im Plenum entschieden. Gruppen haben in der Regel ähnliche Rechte und Ressourcen wie eine Fraktion(Interner Link), allerdings in abgestuftem Maß. Sie können Mitglieder in den Ältestenrat(Interner Link) und die Ausschüsse(Interner Link) entsenden, haben Initiativrechte(Interner Link) vergleichbar denen der Fraktionen, entsprechend ihrer Größe Redezeiten(Interner Link) in Debatten(Interner Link) und erhalten Mittel für Mitarbeiter und die Büroinfrastruktur. Gruppen können jedoch keine namentlichen Abstimmungen(Interner Link) verlangen oder beantragen und ein Regierungsmitglied herbeirufen (> Zitierrecht(Interner Link)).