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Gruppe

Abgeordnete gleicher politischer Überzeugung, die nicht die Fraktionsmindeststärke erreichen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Dabei ist nicht festgelegt, wie viele Abgeordnete eine Gruppe bilden müssen. Die bisherigen Gruppen hatten ähnliche Rechte und Ressourcen wie eine Fraktion, allerdings in abgestuftem Maß. Sie konnten Mitglieder in den Ältestenrat und die Ausschüsse entsenden, hatten Initiativrechte vergleichbar denen der Fraktionen, entsprechend ihrer Größe Redezeiten in Debatten und erhielten Mittel für Mitarbeiter und die Büroinfrastruktur. Gruppen konnten bislang jedoch keine namentlichen Abstimmungen verlangen oder beantragen und ein Regierungsmitglied herbeirufen (> Zitierrecht). 

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