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Redezeit

Wie viele Abgeordnete in einer Debatte(Interner Link) reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab (> Berliner Stunde(Interner Link), > Zwischenfrage(Interner Link)). Je größer die Fraktion, umso mehr Redezeit erhält sie und umso mehr Abgeordnete können ans Mikrofon treten. Welcher Abgeordnete von den Fraktionen zu einem bestimmten Thema reden darf, wird jeweils fraktionsintern entschieden. Bei Mitgliedern von Bundesregierung(Interner Link) und Bundesrat(Interner Link) gilt formal keine Beschränkung für die Redezeit. Sie dürfen nach dem Grundgesetz(Interner Link) jederzeit das Wort im Plenum ergreifen. Allerdings hat es sich aus Fairness gegenüber der Opposition(Interner Link) eingebürgert, dass die Redezeit von Regierungsmitgliedern auf die der Regierungsfraktionen angerechnet wird. Diese Regel gilt allerdings nicht für Regierungserklärungen(Interner Link), in  denen der Bundeskanzler(Interner Link) oder ein Bundesminister(Interner Link) die Politik der Bundesregierung darlegt. Auch wenn ein Vertreter des Bundesrats das Wort ergreift, wird seine Redezeit je nach Parteizugehörigkeit auf die Zeit der betreffenden Fraktion angerechnet. Der Sitzungspräsident wacht streng über die Einhaltung der Redezeit. Notfalls entzieht er dem Abgeordneten das Wort.