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Zweitstimmendeckung

Die Zweitstimmendeckung geht auf eine im Jahr 2023 vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform zurück. Im Gegensatz zu vorherigen Wahlen gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei ein Wahlkreismandat nur, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist. Stehen einer Partei nach der Zweitstimmendeckung in einem Bundesland weniger Sitze zu als die Zahl der Wahlkreise, in denen sie die Erststimmenmehrheit hat, so bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt. Mit anderen Worten: Es gibt seit der Wahlrechtsnovelle keine Direktmandate mehr. Einzelbewerber erhalten hingegen immer einen Sitz, wenn sie die meisten Stimmen im Wahlkreis gewonnen haben.

Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag, da die 630 Sitze an die einzelnen Parteien entsprechend ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis vergeben werden. Die ermittelten Sitzzahlen in den Bundesländern hat jede Partei sicher. Die Zweitstimme ist somit die maßgebende Stimme für das Kräfteverhältnis der Parteien.