Auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung zielen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung ab, die der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals beraten hat. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828“ (21/2998, 21/3508) als auch der angekündigte „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (Daten-Governance-Gesetz, 21/3544) wurden im Anschluss an die einstündige Debatte in die Ausschüsse überwiesen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung.
Minister: Daten sind die Grundlage für Wohlstand
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte, dass das Heben von Datenschätzen für Industrie, Mittelstand, aber auch Verbraucher ein großer Gewinn sei. „Daten sind die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs“, sagte Wildberger. Viel zu oft lägen sie dort, wo sie entstehen – hinter einer Wand, betonte er. Genau hier setzten die EU-Verordnungen an, die Vertrauen und Ordnung schafften, für mehr Fairness beim Zugriff sorgten und Kooperationen einfacher machten, sagte der Minister mit Blick auf vernetzte Produkte, Maschinen und auch die Cloud.
Im Vordergrund stünden klare Zuständigkeiten und die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen. „Vertrauen ist die Währung der Datenökonomie“, betonte er und verwies darauf, dass Bürokratie nicht der Preis für Innovation sein dürfe. Die beiden nationalen Gesetzentwürfe übersetzten daher die europäischen Vorgaben „innovationsfreundlich und ohne Goldplating“. Wildberger kündigte an, auch die Umsetzung in der Praxis im Auge behalten zu wollen.
Union: Ein fairer Zugang ist entscheidend
Zuspruch zum Vorhaben kam auch von Ronja Kemmer (CDU/CSU): Die Bedeutung der Nutzung von Daten sei unumstritten.
Die geplanten Gesetze verbesserten die Grundlage für eine moderne und souveräne Datenökonomie in Deutschland und Europa, sagte Kemmer. Entscheidend dabei seien ein fairer Zugang, klare Verantwortung und praktikable Strukturen.
AfD: Regelungen schaffen neue Bürokratie
Scharfe Kritik an den EU-Vorgaben übte Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann (AfD). Er sprach von einem „Brüsseler Moloch“ und kritisierte, dass die EU-Verordnungen längst geltendes Rechte seien und die nationalen Parlamente die EU-Vorlagen nur noch abnickten. „Die Souveränität gehört zurück in die Hände der Nationalstaaten und der Bürger“, sagte Kaufmann.
Er sehe unter anderem, dass der Data Act es Behörden erlaube, den Zugang zu Daten zu erzwingen - etwa bei Notlagen wie Naturkatastrophen oder Pandemien. „Spätestens hier sollten bei jedem freiheitsliebenden Bürger die Alarmglocken schrillen“, warnte er. Die geplanten Regelungen schafften zudem neue Bürokratie, sorgten für erhebliche Kosten für die Steuerzahler und entzögen der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte, kritisierte er.
SPD: Ein gutes digitalpolitisches Regelwerk
Dr. Carolin Wagner (SPD) sagte in Richtung AfD, diese verweigere sich der Aufgabe, eigene Vorschläge zu entwickeln und ziehe stattdessen „Horrorszenarien“ auf. Die Datengesetze nannte sie ein „zentrales Versprechen Europas“. Der Data Act sei ein gutes digitalpolitisches Regelwerk, das Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht bringe. Es dürfe nicht vergessen werden, wie hart um die europäischen Regelwerke gerungen wurde, erinnerte Wagner.
Ihre Fraktion sei bereit für Harmonisierungen und Klarstellungen in den europäischen Regelwerken. Zentrale Schutzmaßnahmen und digitale Grundrechte dürften jedoch nicht relativiert werden, sagte sie mit Blick auf den digitalen Omnibus. Wagner regte an, im parlamentarischen Verfahren darauf zu achten, dass die Bundesnetzagentur während der gesamten Dauer eines Beschwerdeverfahren als Ansprechpartner gelte.
Grüne: Datennutzung ist geopolitische Machtfrage
Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Nutzung von Daten als „eine große geopolitische Machtfrage unserer Zeit.“ Das beginne bei Datenkabeln in der Tiefsee, gehe über die Satellitenkommunikation im All und betreffe aber auch digitale Daten, die eine vernetzte Insulinpumpe oder ein Blutdruckmesser erheben. „Wir erzeugen unaufhörlich Daten - in Autos, Smartphones oder auch Smart Homes“, sagte die Digitalpolitikerin und nannte diese „Machtinstrumente“.
Ihre Verfügbarkeit und ihr Schutz seien daher nicht nur eine Frage der Regulierung, sondern auch die eines starken europäischen Marktes, betonte sie. „Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über erzeugte Daten zurück“, sagte sie weiter. Mit Blick auf die Gesetzentwürfe kritisierte Dillschneider, dass die nationale Durchführung darüber entscheide, ob diese den Bedarfen der Unternehmen und der Gesellschaft gerecht werden. So brauche die Bundesnetzagentur ausreichend Ressourcen. Die bisher veranschlagten Mittel halte sie nicht für ausreichend.
Linke fordert Transparenz und Kontrolle
Sonja Lemke (Die Linke) kritisierte, dass der Data Act rein wirtschaftlich gedacht sei und Nutzerinnen und Nutzern nicht das Recht gebe, vollständig über diese Daten zu verfügen. So könnten sie die Hersteller nicht von der Erhebung der Daten ausschließen und diese nur bei sich verarbeiten lassen. „So bleiben die meisten IoT-Geräte kleine Spione im Wohnzimmer“, sagte Lemke.
Hinsichtlich des Data Governance Acts monierte sie, dass ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung bestimmter Daten als Open Data fehle. Ein solcher könne dafür sorgen, dass Transparenz gelebt werde. Hier bremse die schwarz-rote Koalition, die kein Interesse an Transparenz und öffentlicher Kontrolle habe, kritisierte Lemke. Auch sie wies darauf hin, dass die Bundesnetzagentur immer mehr Aufgaben zugewiesen bekomme, die entsprechenden Stellen aber nicht im Haushalt hinterlegt seien.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.
Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt.
Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung.
Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen.
Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen.
Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht
Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage.
Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben.
Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter.
Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen.
Behördenkooperation und elektronische Kommunikation
Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus.
Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.(lbr/16.01.2026)