Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gebilligt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern.
Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6702(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Entschließungsantrag der Grünen (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnte das Parlament mehrheitlich ab.
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen (21/4458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der auf die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz zielte. Gemäß der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten CDU/CSU, AfD und SPD gegen den Antrag, Die Linke enthielt sich.
CDU/CSU: Gesetz läutet Politikwechsel ein
Daniel Kölbl (CDU/CSU) sprach zu Beginn der Debatte von einem „Politikwechsel“. Man habe sich innerhalb der Koalition darauf geeinigt, den „gelungenen Kabinettsentwurf“ auf weitere Vorhaben auszuweiten. Das betreffe den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, den Ausbau von rund 70 Bundesstraßen sowie weitere Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen.
Damit fielen alle wesentlichen Verkehrsprojekte des Bundes in das überragende öffentliche Interesse und erhielten damit bei behördlichen oder gerichtlichen Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht, „egal ob auf der Straße, auf dem Wasser, auf der Schiene oder in der Luft“, sagte Kölbl. „Mit uns gibt es keine grüne Verkehrsträgerdiskriminierung mehr“, betonte er.
AfD wirft Koalition „Nebelkerzen“-Politik vor
„Wo alles überragend ist, wird enteignet – ohne ehrliche Abwägung“, kritisierte indes Ulrich von Zons (AfD) und erkannte einen Verstoß gegen das „Willkürverbot Artikel 3 Grundgesetz“. Stelle man sich die Frage, „ob dieser Entwurf den Bürgern nutzt“, sei die Antwort ein klares Nein, befand er.
„Sie zünden mal wieder Nebelkerzen“, sagte von Zons an die Koalition gewandt. Das Motto der AfD sei: Starke Infrastruktur Ja, „aber nicht gegen die Bürger“. Die Koalition aber baue „gegen das Eigentum, gegen das Recht und gegen den Geldbeutel der Menschen“. Das sei das glatte Gegenteil von Bürgernähe.
SPD: Verfahren werden spürbar gekürzt
Armand Zorn (SPD) betonte: Entscheidend sei, dass die Mittel aus dem Sondervermögen abfließen können „und das schnell gebaut werden kann“. Durch das Gesetz werden Klarheit bei der Abwägung geschaffen, was Verfahren spürbar verkürze. „Damit machen wir deutlich: Diese Infrastrukturen dienen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung“, sagte der SPD-Abgeordnete.
Ein gutes Gesetz sowie finanzielle Mittel reichten aber nicht aus, um zu Verbesserungen zu gelangen. „Es braucht auch einen Mentalitätswandel – in der Politik, in der Verwaltung und in der Bevölkerung.“ Gemeinsam müsse man es als Gesellschaft hinbekommen, dass Verkehrsprojekte schneller geplant werden können, sagte Zorn.
Grüne: Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts
Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) nannte das Gesetz desaströs. Das Ganze wirke wie die Rückkehr zu einer Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, befand sie. Unter dem „Deckmantel der Beschleunigung“ wolle die Koalition den Naturschutz sowie Beteiligungsrechte schreddern, „damit Sie Ihre klimaschädlichen Lieblingsprojekte gegen weniger Widerstand durchdrücken können“.
Gebraucht werde ein funktionierendes, intaktes und klimafreundliches Verkehrssystem, sagte die Grünenabgeordnete. Dazu werde auch ein schnellerer Ausbau benötigt. „Aber doch bei der Bahn und ganz bestimmt nicht bei Autobahnen oder Flughäfen.“
Linke rügt „modernen Ablasshandel“
Mit Blick auf die Ersatzgeldzahlungen sprach Jorrit Bosch (Die Linke) von einem modernen Ablasshandel. Außerdem ignoriere die Koalition, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz steht. „Naturschutz ist Verfassungsauftrag. Ich bin mir sicher, dass das Verfassungsgericht einen kritischen Blick auf Ihre Pseudo-Beschleunigung haben wird“, sagte Bosch. Seiner Auffassung nach wird das Gesetz „den Ausbau unserer Infrastruktur nicht beschleunigen“.
Die Koalition zeichne das Bild, wonach Deutschland nicht vorankommt, weil Umweltverbände blockieren, weil Bürger klagen, weil Gerichte aufhalten. Dieses Bild sei schlicht falsch und vor allem sehr gefährlich, sagte Bosch. Die eigentliche Frage sei, ob man Infrastruktur wirklich schneller machen will – durch eine starke Verwaltung, bessere Verfahren, digitale Planungen und eine gesicherte Finanzierung. „Oder wollen wir am Ende nur so tun, als würden wir beschleunigen, während wir Beteiligung, Umweltprüfung und gerichtliche Kontrolle abbauen.“
Minister: Setzen keine Standards ab
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hielt dem entgegen: „Wir senken keinen einzigen Standard ab.“ Man mache lediglich Umwelt- und Naturschutz praxistauglicher und besser handhabbar.
Es werde in Zukunft nicht mehr um das einzelne Tier auf einer zu bauenden Trasse gehen. „Wir wollen die Population schützen“, so Schnieder. Darum müsse es gehen, das sei wirklicher Schutz. „Das bringt Infrastrukturvorhaben und Umweltschutz in eine ordentliche Balance“, sagte der Minister.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es in dem Gesetz.
Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“.
„Überragendes öffentliches Interesse“
Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Gesetz zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern soll.
Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden.
Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung
Geplant ist nun auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.
Änderungsantrag und Entschließungsantrag
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Änderungsantrag (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Rechtsbegriff „überragendes öffentliches Interesse“ im Bundesschienenwegeausbaugesetz zu streichen.
Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung unter anderem auf, den Gesetzentwurf grundlegend „ohne Schwächung von Umweltbelangen und im Einklang mit dem Grundgesetz und EU-Recht“ zu überarbeiten.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag unter anderen dazu auf, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben.
Außerdem sollte die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen.
Eisenbahnfonds gefordert
Die Grünen forderten außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, hieß es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden.
Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz sollte aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfehle dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schrieben die Abgeordneten. (hau/ste/26.06.2026)