Interview

Max Lucks: Den Menschen im Iran die bestmögliche Unterstützung geben

Der Abgeordnete Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) steht am Mikrofon und spricht.

Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) ist Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. (© picture alliance / dts-Agentur | -)

“Ich werde nicht aufhören, an der Seite der Menschen im Iran zu stehen„, sagt Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) und Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran. Die Versammlung war vom 20. bis 24. April 2026 zu ihrer zweiten Sitzungswoche in diesem Jahr in Straßburg zusammengekommen. 

Mit seinem Bericht wolle er zu einem demokratischen Iran und zur Sicherheit für Exil-Iraner in Europa beitragen, sagt der Grünen-Abgeordnete aus Bochum. Momentan würden die Iraner zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben: “Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind.„ Im Interview spricht der Menschenrechtspolitiker über seine Rolle als Berichterstatter für den Iran, über den israelisch-palästinensischen Konflikt und über die Kritik des Menschenrechtskommissars des Europarates, Michael O'Flaherty, an Deutschland. Das Interview im Wortlaut: 

Herr Lucks, Menschenrechtskommissar O'Flaherty hat den Europarat-Parlamentariern bei der zweiten Sitzungswoche seinen Jahresbericht 2025 vorgestellt und dabei über seinen Deutschlandbesuch im Oktober berichtet. Dabei spricht er von einem wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über “unverhältnismäßige„ Polizeigewalt besorgt. Teilen Sie seinen Befund? 

Das Menschenrechtssystem des Europarates ist einmalig, da es international angelegt ist und sich Staaten eigenständig dazu verpflichtet haben, Menschenrechte zu achten sowie eingehende Kritik ernsthaft zu prüfen. Den Bericht des Kommissars sehe ich in diesem Lichte: Ist es richtig, dass wir als Staat entschlossen gegen den grassierenden, auch israelbezogenen Antisemitismus vorgehen? Unbedingt! Es ist allerdings auch ein Problem, wenn dafür im Land Berlin eine Polizeipraxis angewandt wird, die nicht verhältnismäßig ist. Darauf weist der Kommissar hin, und dies müssen wir selbstkritisch überprüfen. 

Michael O´Flaherty holt bei seiner Kritik ja noch weiter aus …

Was mich allerdings erstaunen lässt, sind zwei Dinge: Der Kommissar kritisiert erstens die IHRA-Definition für Antisemitismus, obwohl wir sie als Parlamentarische Versammlung des Europarates sogar fast einstimmig empfehlen  (Anm. d. Red.: IHRA steht für International Holocaust Remembrance Alliance). Da zieht er einen völlig falschen Schluss und begibt sich in eine ideologisierte Debatte. Und das, während er zweitens die soziale Dimension der Menschenrechte, beispielsweise im Hinblick auf Kinderarmut, anders als seine Vorgängerin, außen vorlässt. Dabei sind Menschenrechte für alle da – wie die Kritik an Deutschland durch die Berichte seiner Vorgängerin immer wieder deutlich gemacht haben. 

Ordnen Sie das mal mit einer globalen Perspektive ein. Erfüllt Deutschland etwa nicht den Goldstandard bei Menschenrechten? 

Die Mitgliedschaft im Europarat ist der Goldstandard der Menschenrechte. Es gibt kein perfektes System auf dieser Welt. Aber wenn wir die Berichte, Empfehlungen, Konventionen und Urteile aus Straßburg ernst nehmen, kommen wir schon nah dran. 

Was muss Deutschland tun, um die Mängel abzustellen?

Die Polizeipraxis in Berlin sollten wir unbedingt in den Blick nehmen. Vor allem hat Deutschland aber menschenrechtliche Mängel beim Blick auf die extreme Armut von Kindern. Hinzu kommt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder die Tatsache, dass unsere Frauenhäuser unterfinanziert sind und wir damit de facto die Istanbul-Konvention des Europarates verletzen. Hier gibt es zur Genüge Empfehlungen des Europarates, die wir sofort umsetzen sollten. (Anm. d. Red.: Die Istanbul-Konvention von 2011 ist das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt„, das der Bundestag 2017 ratifiziert hat.)

Beschädigt der Befund von O´Flaherty Deutschlands Glaubwürdigkeit als Akteur, der sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte stark macht?

Nein, schädlich ist nicht Kritik. Die ist im System des Europarates gewollt und die gab es auch in der Vergangenheit alle zwei Jahre durch die Vorgängerin O'Flahertys. Schädlich ist es, wenn die Bundesregierung jede Kritik von sich weist, statt sie ernst zu nehmen. Dass sie das jetzt tut, gefährdet Deutschlands Glaubwürdigkeit und ist alles andere als diplomatisch umsichtig. 

Alle Welt schaut momentan vor allem auf den Nahen und Mittleren Osten, wo massiv internationales Recht, rechtsstaatliche Prinzipien und auch die Menschenrechte verletzt werden. In einer Dringlichkeitsdebatte hat sich die Versammlung damit befasst. Was waren dabei für Sie die wichtigsten Punkte?

Selbst in den schlimmsten Zeiten des Gaza-Krieges saßen bei uns im Politischen Ausschuss der Versammlung Vertreter der Knesset und des Palästinensischen Nationalrates mit am Tisch. Wir konnten einmal mehr einen Rahmen herstellen, dass diese miteinander konstruktiv in den Dialog getreten sind. Unserer Organisation gehört der Palästinensische Nationalrat ebenso wie die Israelische Knesset als Beobachter an. Natürlich müssen wir all die Menschenrechtsverletzungen in der Region anprangern. Aber wir müssen eine Rolle einnehmen, in der wir als Europarat aktiv zu Koexistenz, Ausgleich und dem Weg einer Zweistaatenlösung beitragen. Die destruktiven Kräfte aus den islamistischen Terrororganisationen Hamas und Hisbollah, aber auch aus der rechtsextremen Regierung Netanjahu, haben endlose Kriege zu ihren politischen Überlebensmodellen gemacht. Der Europarat in Straßburg muss dem als ein konstruktiver Ort entgegentreten und Hoffnung für die überwältigende Mehrheit der Menschen in Israel, Palästina und dem Libanon geben. Sie wollen in Frieden leben. 

Anfang des Jahres wurden Sie zum Berichterstatter der PVER zur Lage der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Iran gewählt und haben das Mandat, die Lage in dem Land nun über zwei Jahre zu beobachten und auszuwerten. Worauf richten Sie dabei Ihr Hauptaugenmerk?

Auf die Menschen im Iran. Es macht mich wahnsinnig, dass dieses brutale Regime zu Beginn des Jahres schätzungsweise 40.000 Menschen auf den Straßen erschossen hat und die Bundesregierung jetzt zum Business as usual übergeht. Diese Menschen wurden zwischen dem Terror ihres Regimes und einem völkerrechtswidrigen Krieg zerrieben. Ich werde nicht aufhören an ihrer Seite zu stehen. Dafür werde ich in Straßburg einen Bericht basierend auf drei Säulen für diese Menschen vorlegen: Solidarität mit den Menschen im Iran zeigen, zur Zukunft für einen demokratischen Iran beitragen, und: endlich Sicherheit für die Exil-Iraner in Europa schaffen. 

Im Iran sind Sie dabei nicht willkommen? Wie gehen Sie vor?

Ich spreche mit allen demokratischen Kräften aus dem Iran, Wissenschaftlern und beziehe auch die Expertise der Diaspora ein. 

Aus dem Iran wird immer wieder von schwersten Menschenrechtsverletzungen berichtet, darunter von Hinrichtungen aufgrund politisch motivierter Urteile. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe. Wie gehen Sie damit um, dass nun innerhalb der Staatengemeinschaft des Europarates selbst eine Debatte um die Todesstrafe entbrannt ist, da diese in Teilnehmerländern mit Beobachterstatus, wie den USA oder Israel, angewendet wird oder eingeführt werden soll? Das ist den Bemühungen einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe nicht zuträglich, oder?

Natürlich, deswegen müssen wir die Knesset zur Rücknahme dieses schrecklichen Gesetzes bewegen, das eine ethnisch kodierte Todesstrafe für Palästinenser vorsieht. Dieses Gesetz ist ein abscheulicher Sieg der Rechtsextremen in Israel. Und noch viel wichtiger: Wir müssen das System dahinter verstehen. Die menschenverachtende Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten für eine vermeintlich “andere Gruppe„ ist aktuell auch die Strategie von Mitgliedstaaten des Europarates, die so beispielsweise das Recht auf Leben aus der Konvention abschwächen wollen.

“Ideologie eines Rabatts von Menschenrechten„ Das müssen Sie erläutern.

Wenn es nach ihnen geht, soll es schlichtweg nicht mehr für Migranten, für Menschen auf der Flucht gelten. Das ist die gleiche Ideologie, aus der das Todesstrafen-Gesetz in Israel gemacht ist. Wer, wo auch immer, mit Rechtsextremen agiert, wird Zugeständnisse zulasten der Menschenwürde machen müssen. Deswegen sind alle Errungenschaften des Europarates derzeit im Innern und Äußeren unter Druck – auch das Bekenntnis, eine Region frei von der Todesstrafe zu sein.

Ist der Druck des Regimes im Iran auf die Bevölkerung und Zivilgesellschaft nach den amerikanisch-israelischen Angriffen gestiegen oder gesunken? Was sehen Sie für Perspektiven?

Was wir sehen, ist eine paradoxe Lage: Die internationale, machtpolitische Situation des Regimes ist leider stärker denn je. Innenpolitisch ist es nach wie vor geschwächt, weil die große Mehrheit der Bevölkerung gegen dieses Regime steht, das sich auf brutale Weise zu verteidigen weiß. Die einzige Perspektive für die Zukunft sind die Menschen im Iran. Wir müssen ihnen die bestmögliche Unterstützung geben, weil sie, nicht jedoch willkürliche Kriege, der Schlüssel zu Freiheit sind.

Eine Aktualitätsdebatte befasste sich mit den Verzögerungen bei der Einrichtung des “Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine„. Man hört, es hakt bei der Finanzierung. Wie könnte man die Sache voranbringen?

Indem die Bundesregierung endlich eine Lösung für die eingefrorenen Vermögen aus Russland findet und diese für das Sondertribunal bereitgestellt werden. Die Frage ist ja: Wer soll eigentlich für die Verbrechen in der Ukraine bezahlen? Doch nicht die Ukrainer und die Bürger Europas. Da muss sich Europa trauen, endlich an die sogenannten “frozen assets“ heranzugehen.

Unterdessen regiert Putin Russland weiter mit harter Hand. Die Mitglieder der jüngst geschaffenen „Plattform der demokratischen Kräfte Russlands“ beim Europarat werden von der russischen Regierung ab sofort als Extremisten eingestuft. Die Versammlung hat sich mit diesen zu einem Gedankenaustausch getroffen. Ist die Sicherheit der russischen Vertreter gewährleistet?

Europas Sicherheitsarchitektur ist stärker, als wir manchmal denken. Definitiv sind die Vertreter der demokratischen Plattform sicher in Straßburg. Was mir jedoch Sorgen macht, ist die menschenrechtliche Situation in Russland und die Schwierigkeit für politisch Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer, nach Europa zu kommen. Deswegen haben wir dieses Thema im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages aufgesetzt.

Zu einem zunehmenden Klima der Gewalt gehört auch ein bisweilen rauer Umgangston, gerade im digitalen Bereich. Das hat die Versammlung mit einer Debatte zu Gewalt und Hassrede gegen Politiker thematisiert. Wann wird das Problem zu einer Bedrohung für die Demokratie, und wie schützen Sie sich?

Wir als Berufspolitiker haben ein dickes Fell. Aber dort, wo es ehrenamtlich Engagierte in den Kommunen trifft, wird es zum zentralen Problem der Demokratie, weil es Menschen von einem Engagement abhält. Wir brauchen unbürokratischere Anlaufstellen und eine viel schnellere Reaktion im digitalen Raum.

(ll/28.04.2026)

Befragung der Bundesregierung

Reem Alabali Radovan und Bärbel Bas stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Archivbilder: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (rechts) und Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Alabali Radovan (links) in einer Collage.

Bundesministerin Alabali Radovan und Bundesministerin Bärbel Bas stellen sich den Fragen der Abgeordneten. (© DBT/Thilo Straus | picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka)

Liveübertragung: Mittwoch, 6. Mai, 14 Uhr

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 6. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD), und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), den Fragen der Abgeordneten.

In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/27.04.2026)

Fragestunde

Fragestunde am 6. Mai

Zwei Mikrofone stehen im Plenum des Deutschen Bundestages.

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Werner Schüring)

Liveübertragung: Mittwoch, 6. Mai, 15.40 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 6. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/27.04.2026)

Auswärtiges

Antrag zu wirksamer und strategischer „Kabeldiplomatie“

Eine Grafik zeigt einen digitalen Globus mit Daten, die um Europa wirbeln, auf einem blauen Hintergrund.

I)n der Debatte geht es um Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie. (© picture alliance / Ikon Images/Saul Gravy)

Liveübertragung: Mittwoch, 6. Mai, 17.30 Uhr

„Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie“ lautet der Titel eines von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 6. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll nach der halbstündigen Aussprache direkt abgestimmt werden. (hau/27.04.20226)

Parlament

Wahl des Bundesrechnungs­hof-Präsidenten und der SED-Opferbeauftragten

Eine Wahlurne steht auf einem Tisch, Blick von oben in der Westlobby im Reichstagsgebäude.

Der Bundestag wählt den neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes für zwölf Jahre und die SED-Opferbeauftragte für fünf Jahre. (© DBT/Henning Schacht)

Liveübertragung: Donnerstag, 7. Mai, 12.45 Uhr

Der Bundestag wählt am Donnerstag, 7. Mai 2026, einen neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes und die SED-Opferbeauftragte

Die Bundesregierung hat als Nachfolger des nach zwölfjähriger Amtszeit scheidenden Bundesrechnungshof-Präsidenten Kay Scheller den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vorgeschlagen. Der 53-jährige Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an.

Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden.

Zwölfjährige Amtszeit

Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. 

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an.

Wahl der SED-Opferbeauftragten

Ebenfalls in geheimer Wahl wählt der Bundestag im Anschluss die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag gemäß Paragraf 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes. Dazu legen CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor. Amtsinhaberin ist Evelyn Zupke, die am 10. Juni 2021 in dieses Amt gewählt worden war. Eine einmalige Wiederwahl nach der ersten Amtszeit ist zulässig. 

Der Bundestag wählt die SED-Opferbeauftragte oder den SED-Opferbeauftragten ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Ausschuss für Kultur und Medien, die Fraktionen und Gruppen von Abgeordneten, die mindestens so viele Mitglieder haben, wie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bildung einer Fraktion erforderlich sind.

Zur SED-Opferbeauftragten sind Deutsche wählbar, die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewesen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Wahl einer Person, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (vom/scr/27.04.2027)

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Bundesadler im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin während der 214. Sitzung am 18. März 2025. Im Vordergrund sind Silhouetten von Personen und Kameras zu sehen, die die Debatte beobachten. Der Hintergrund ist hell erleuchtet, während die Figuren im Vordergrund teilweise im Schatten stehen.

Der Bundestag überweist bestimmte Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse. (© picture alliance / IPON / Stefan Boness)

Liveübertragung: Donnerstag, 7. Mai, 12.30 Uhr

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

A20: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Antrag mit dem Titel „Fertigstellung der Autobahn A20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg-Hannover“ vorzulegen. Die Vorlage soll an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden.

Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „kulturweit erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken“ (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein. Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.

(eis/ahe/28.04.2026)

Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Der Plenarsaal des Deutschen Bundestags während der 37. Sitzung. Die große Glaskuppel lässt viel Licht in den Raum. Im Vordergrund sind Zuschauer auf Sitzplätzen zu sehen, während im Hintergrund Abgeordnete an einem Tisch sitzen.

Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über manche Vorlagen ohne vorherige Debatte im Plenum. (© picture alliance / Flashpic / Jens Krick)

Liveübertragung: Donnerstag, 7. Mai, 12.35 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Vertrag: Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/5519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge. „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Einsprüche: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmen über die sechste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Die Beschlussfassung betrifft 26 Einsprüche, die wegen Unbegründetheit zurückgewiesen werden sollen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 234 bis 244 (21/5534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5535(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5536(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5537(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5539(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5540(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Erhöhung der Deckungssumme im Einlagensicherungsgesetz gefordert 

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, in Paragraf 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes die Deckungssumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro und in Absatz 2 von 500.000 Euro auf 750.000 Euro zu erhöhen. Die Beträge seien seit längerer Zeit nicht mehr an die Inflation angepasst worden, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 179235). Die im Gesetz genannten 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro hätten inzwischen nicht mehr den gleichen Wert, dessen Erhalt dieses Gesetz einmal dienen sollte. „Eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Kaufkraft ist also geboten“, schreibt der Petent. 

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss sehe keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, heißt es.

Nationale Regelung „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“

Hinsichtlich der Deckungssumme von 100.000 Euro weist der Petitionsausschuss in der Begründung darauf hin, dass die Höhe der gesetzlich gedeckten Einlagen europarechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme zwingend vorgegeben ist. „Die Mitgliedstaaten dürfen hiervon weder nach unten noch nach oben abweichen“, schreiben die Abgeordneten. Es handle sich um eine Vollharmonisierung. Damit sei eine Erhöhung der Deckungssumme durch eine nationale Regelung in Deutschland „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gebe es auf europäischer Ebene derzeit keine Planungen, den Betrag von 100.000 Euro zu erhöhen, heißt es. 

Zu beachten sei, dass die Absicherung für jedes Kreditinstitut gilt, bei dem eine Einlegerin oder ein Einleger Guthaben hält. Der Petitionsausschuss betont, dass auch dank der Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Bankenunion es für die Einlegerinnen und Einleger deutlich leichter geworden sei, das Geld – abgesichert durch die harmonisierten Vorgaben zur Einlagensicherung – europaweit anzulegen. Damit stehe einem möglichen Kaufkraftverlust auch ein deutlich breiteres Angebot gegenüber, sodass es leichter sei, bei Bedarf die Einlagen aufzuteilen.

Konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen

Auch bezüglich der erhöhten Deckungssumme von 500.000 Euro für die in Paragraf 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Sonderfälle sei der europäische Regelungsrahmen zu beachten, schreibt der Petitionsausschuss. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich auf europäischer Ebene die Verhandlungen zu einer Reform des Regulierungsrahmens zum Krisenmanagement von Banken und der Einlagensicherung (CMDI) kurz vor dem Abschluss befänden. 

„Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen, die einer erhöhten Deckungssumme unterliegen, in die Einlagensicherungsrichtlinie aufgenommen werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Vor diesem Hintergrund könne eine mögliche Anpassung dieser Schwelle sinnvoll erst mit Umsetzung des CMDI-Pakets in das deutsche Recht erfolgen. (hau/eis/27.04.2026)