Klimaschutz

Fachgespräch zur CO2-Ausscheidung und -Speicherung

Der Umweltausschuss hat sich am Mittwoch, 18. März 2026, mit dem Thema „CO2-Ausscheidung und -Speicherung“ befasst. Zu dem öffentlichen Fachgespräch waren sechs Sachverständige eingeladen.

Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geht es um Fragen, die den Erhalt der Lebensgrundlagen betreffen: Mit welchen Instrumenten können wir dem Klimawandel begegnen? Was sind unsere Antworten auf zunehmende Extremwetter wie Fluten, Stürme und Dürren? Wie können wir die Artenvielfalt und unsere Natur erhalten? Wie können wir effizienter mit Ressourcen umgehen? Oder: Wohin mit dem Atommüll? Dem Ausschuss gehören 38 Mitglieder an. (18.03.2026)

Tag der Demokratiegeschichte

Ausstellung erinnert an Wirken der ersten freien Volkskammer der DDR

Am 18. März 1990 wurde die 10. Volkskammer der DDR zum ersten und einzigen Mal frei, direkt und geheim gewählt. Ihre 409 Mitglieder bildeten die erste echte Volksvertretung der DDR und bereiteten mit einem beispiellosen Arbeits- und Entscheidungspensum den Weg zur Deutschen Einheit. Diese Leistung hat der Bundestag am Montag, 16. März 2026, bei einer Auftaktveranstaltung zum „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ gewürdigt.

Eine Ausstellung mit dem Titel „Das Volk ist sich seiner selbst bewusst geworden. Die 10. Volkskammer der DDR“ im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages erinnert an die knapp sieben Monate zwischen der Wahl und der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Zahlreiche Fotos und Dokumente schildern das geschichtsträchtige Wirken dieses Parlaments. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) sprach während der Ausstellungseröffnung von einem Akt der Selbstermächtigung, der zur freien Parlamentswahl geführt habe, und betonte die historische Bedeutung für die deutsche Demokratiegeschichte. 

Weg zur Deutschen Einheit

Mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) an der Spitze der 10. Volkskammer übernahm erstmals eine Frau die Präsidentschaft eines DDR-Parlaments. Noch in der ersten Sitzung sprach sie den Wunsch aus: „Die Parlamente sollen die Zukunft gestalten und nicht nur die Regierung.“ Dieser Anspruch sollte die Arbeit der Volkskammer bestimmen. 

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (links), Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Präsidentin der 10. Volkskammer (Mitte) und Markus Meckel, Mitglied der 10. Volkskammer (rechts).

Bodo Ramelow (links), Sabine Bergmann-Pohl und Markus Meckel, Mitglied der 10. Volkskammer und letzter Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, während der Ausstellungseröffnung im Mauer-Mahnmal des Bundestages (© DBT/Marc Beckmann)

„Für mich war es die aufregendste Zeit meines Lebens“, so Bergmann-Pohl während der Ausstellungseröffnung. „Sie war die anstrengendste Zeit meines Lebens, aber auch die glücklichste Zeit, weil die Wiedervereinigung gestaltet wurde und ich nie geglaubt habe, dass wir das miterleben würden.“ Die Abgeordneten der Volkskammer verabschiedeten 93 Beschlüsse, 164 Gesetze und schlossen drei Staatsverträge ab – alles in 180 Tagen. An diese besondere Periode in der deutschen Geschichte, in der die Demokratie aktiv neu erfunden wurde, erinnert die Ausstellung im Bundestag, die noch bis zum 31. Dezember 2026 besucht werden kann. 

Tag der Demokratiegeschichte 2026

Die Ausstellungseröffnung mit anschließendem Podiumsgespräch, an dem neben Sabine Bergmann-Pohl auch die beiden Mitglieder der 10. Volkskammer, Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Markus Meckel (SPD), teilnahmen, fand als Auftaktveranstaltung für den „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ am 18. März statt. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier soll mit diesem bundesweiten Aktionstag die Geschichte der Demokratie in Deutschland gewürdigt werden. 

Der 18. März steht wie kein anderer Tag für das jahrhundertelange deutsche Ringen um Demokratie: der Tag der Mainzer Republik 1793, der Revolution von 1848 und der ersten freien Volkskammerwahl in der DDR im Jahr 1990. An diese Ereignisse soll der „Tag der Demokratiegeschichte 2026“ erinnern, an dem sich der Deutsche Bundestag im Aktionszeitraum mit mehreren Veranstaltungen beteiligt. (17.03.2026)

Forum W

Streitgespräch: Die Demokratie war immer schon im Wandel

Blick in einen Raum mit Menschen, die in einem abgestuften halbrunden Raum sitzen und vier Personen bei einem Gespräch zuhören

Das Forum W zum Thema „Demokratie - Geschichte?“ fand im Veranstaltungsfoyer des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. (© DBT/Stella von Saldern)

Nicht nur der 9. November, nein, auch der 18. März hat für die Geschichte der Deutschen und insbesondere für die Entwicklung demokratischer Prozesse eine besondere Bedeutung: angefangen mit der Erklärung der „Mainzer Republik“ 1793, über die Barrikadenkämpfe von 1848 bis hin zur ersten freien DDR-Volkskammerwahl 1990. Um diesen Tag zu würdigen, gibt es in diesem Jahr erstmals einen bundesweiten „Tag der Demokratiegeschichte“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) und an den Tagen davor und danach zahlreiche Veranstaltungen – auch im Deutschen Bundestag. Eine davon fand am Dienstag, 17. März 2026, im Veranstaltungsfoyer des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt und fragte danach, welche Geschichte unsere deutsche Demokratie hat und ob sie eventuell selbst schon Geschichte geworden ist, also vielleicht eine Gesellschaftsform ohne Perspektive? 

Vier Personen stehen nebeneinander für ein Gruppenfoto vor einer grauen Betonwand

Politikwissenschaftler Jens Hacke (v.l.n.r), die Abteilungsleiterin Silke Albin, die Historikerin Sonja Levsen sowie der Staatsrechtler Christoph Schönberger führten im Deutschen Bundestag ein öffentliches Streitgespräch zum Thema: „Demokratie – Geschichte?“ aus Anlass des bundesweiten Aktionstags zur Demokratiegeschichte. (© DBT/Stella von Saldern)

Das ist natürlich mitten im Herz der Demokratie, in den Gebäuden des Bundestages, dort, wo einst eine Mauer Ost und West trennte, eine besondere Frage. Gestellt wurde sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum W“ der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse an drei Wissenschaftler: an die Historikerin Sonja Levsen aus Tübingen, den Politikwissenschaftler Jens Hacke aus Hamburg und den Staatsrechtler Christoph Schönberger aus Düsseldorf. Um die Voraussetzungen einer gelingenden Demokratie ging es dabei genauso, wie um eine Zustandsbeschreibung und Zukunftsperspektiven, die alle drei Gäste mit jeweils eigenen thematischen Akzenten beantwortet haben. Und, um es vorwegzunehmen: Es gibt ernstzunehmende Erschütterungen, aber dennoch keinen Grund für Panik. So lässt sich, sehr vereinfacht, zusammenfassen, womit die Wissenschaftler das mehrheitlich jugendliche Publikum nach 90 Minuten in den Spätnachmittag entließen.

Früher war nicht alles besser

Sonja Levsen etwa wies darauf hin, dass es in der Geschichte schon immer Phasen beschleunigten gesellschaftlichen Wandels gegeben habe und die Demokratie keineswegs eine lineare Erfolgsgeschichte sei. Auf die Frage, ob es erst einer Eruption wie die eines Krieges bedürfe, um aus den Trümmern eine stabile Demokratie aufbauen zu können, antwortete Levsen mit einem klaren Nein. 

Es gebe nicht die eine Bedingung, sondern viele Wege dorthin, Kriege genauso wie langwierige friedliche Entwicklungen. Deswegen erzeugten auch ökonomische Krisen nicht automatisch eine Krise der Demokratie. „Unsere Demokratie ist offener und partizipativer, als sie je war.“ Es werde nicht alles besser, aber es verändere sich Vieles, neue Handlungsspielräume entstünden. „Wir sollten uns nicht auf die Erzählung einlassen, dass früher alles besser war“, sagte sie. 

Wenn die Eliten sich abwenden, wird es gefährlich

Jens Hacke betonte, „der Vorteil der liberalen Demokratie ist ihre Anpassungsfähigkeit, dass sie zur Selbstkorrektur in der Lage ist und dazu, ihre eigene Existenz in Frage zu stellen“. Es habe mit der Globalisierung einen Enthusiasmus gegeben, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch, was den Exportschlager Demokratie angehe. Schließlich aber sei diese „Weltrepublik“ nicht entstanden, stattdessen eine große Enttäuschung darüber. 

Hacke sagte, die Gefahr für die Demokratie sei historisch betrachtet selten von den Marginalisierten und Unterdrückten ausgegangen. „Sie erlebt ihre gefährlichsten Momente, wenn die Eliten, die Privilegierten, das Bürgertum sich abwenden. Das ist immer noch eine Gefahr, die erheblich ist, darüber müssen wir intensiver reden“, so sein Appell.

Die Fixierung auf die alte Bundesrepublik ist schädlich

Aus Sicht von Christoph Schönberger kann man die Demokratie nicht allein mit der Kraft des guten Arguments retten. Denn sie speise sich auch aus einem „Bündel an menschlichen Emotionen“. Deswegen würden Parlamente nicht nur über „das Wort“ wirken, sondern auch über Feierstunden, symbolische Gesten. Die große Leistung der Demokratie sei die Inklusion von vorher ausgeschlossenen gesellschaftlichen Gruppen, „und das ist nicht nur über das Wort geschehen“. 

Schönberger nannte die Fixierung auf die alte Bundesrepublik schädlich, wenn man nach der Entwicklung der Demokratie und ihrem heutigen Zustand frage. Es reiche ein Blick in Nachbarländer wie Italien, um eine „nüchterne Perspektive“ einzunehmen, denn dort hätten viele Entwicklungen, mit denen heute in Deutschland der Untergang der Demokratie beklagt würde, schon vor Jahrzehnten stattgefunden. (che/17.03.2026)

Verkehr

Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Zeit: Montag, 16. März 2026, 13 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. 

Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf unter anderem bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Dr. Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Dr. Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen. 

„Nur ortsnaher Ausgleich für Natureingriffe schützt Arten“

Letzteres stieß insbesondere bei der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. Franziska Heß, wie auch bei Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), auf Ablehnung. Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen, sagte Heß. Nur ein ortsnaher Ausgleich für die Eingriffe in die Natur schütze die konkret betroffenen Arten, betonte Rohleder.

Die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ stieß bei Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auf Kritik. Für Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bleibt der Entwurf trotz wichtiger Initiativen in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück. 

„Rechtsschutz für Betroffene wird nicht verletzt“

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“. Der Rechtsschutz für Betroffene werde nicht verletzt. Es sei später noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss möglich, sagte er. 

Jürgen Collée, Kapitän der Binnenschifffahrt, forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus seiner Sicht kämpft aktuell in Deutschland „jeder Verkehrsträger gegen den anderen“. Das System müsse aber ineinandergreifen „und jeder dort stark sein, wo er stark ist“.

„Vereinfachte und beschleunigte Fernstraßen-Vorhaben“ 

Für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen könnten die Verfahren nun rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Autobahn GmbH-Vertreterin Hadamek. Dies gelte für Erhaltungsmaßnahmen wie Brücken, „aber auch für die dringendsten Bedarfsplanvorhaben“. Hadamek verwies auf die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung. Umweltprüfungen würden dadurch nicht abgeschafft, „sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet und dort in einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, betonte sie. 

Dass künftig die Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren geprüft würden, stieß auf Zuspruch bei DB-Vertreterin Kaden. Damit entfalle ein gesondertes der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das oft landespolitisch aufgeladen sei. Von der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation verspricht sich Kaden eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte, „weil die Flächensuche sehr viel Zeit in Anspruch nimmt“. 

„Begrenzte Beschleunigungswirkung“

VDV-Vertreter Möller begrüßte, dass die planfeststellungsfreien Vorhaben erweitert werden. Da die Genehmigungsfreiheit weiterhin nur gelten solle, wenn die Maßnahmen einzeln ausgeführt werden, sei die Beschleunigungswirkung aber begrenzt, sagte Möller in Übereinstimmung mit DB-Vertreterin Kaden. Dies sei in der Regel nicht effizient, insbesondere wenn die Kombination mehrerer genehmigungsfreier Vorhaben keine zusätzlichen Belange berührt. Die Regelung zum Ersatzgeld bewerte er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“. Eine zentrale Koordination von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermögliche trotz immer stärkerer Flächenknappheit wirksamere Maßnahmen zugunsten zusammenhängender Naturräume. 

Das Gesetz sei ein „sehr, sehr guter Vorschlag“, befand HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Wichtig sei nun, dieses Gesetz als Gesamtpaket, „wie es heute ist“, bestehen zu lassen. Alles, was herausgelöst werden könnte, lasse „eine offene Flanke“ zu. Müller warb dafür, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz immer im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie etwa zum Naturflächenbedarf und zum Vergaberecht zu denken. „Wenn in dieser gesamten Prozesskette irgendwo eine Vollbremse reinkommt, haben wir mit diesem einen Gesetz nicht viel gewonnen“, sagte er. 

Kritik an Genehmigungsfiktionen und Fristverkürzungen

Kommunalvertreter Ritgen sprach von zahlreichen begrüßenswerten Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie von pauschalen Fristverkürzungen bei unverminderter oder sogar zunehmender Komplexität der Rechtsmaterien und anhaltendem Mangel an Fachkräften bewertete er jedoch kritisch. Damit erhöhe sich das Risiko von Fehlern und materiellen Vollzugsdefiziten. Den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ hält Ritgen für zu inflationär verwendet. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken und Konflikte in andere Verfahrensstufen verlagern, gab er zu bedenken. 

Verwaltungsrechtlerin Heß äußerte ähnliche Einwände. „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion“, sagte sie. Die damit intendierte Vorrangwirkung laufe ins Leere. Aus ihrer Sicht werden mit dem Entwurf die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert. Es fehle an einer Planpriorisierung, an Personal, an Umweltdaten, an einheitlichen Bewertungsstandards und an digitaler Ausstattung der Behörden, sagte Heß.

„Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrig“

Aus Sicht der VCD-Bundesvorsitzenden Rohleder ist der Gesetzentwurf „offensichtlich verfassungswidrig“, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstufe als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. 

ohleder konstatierte zugleich eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werden solle, „obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht“. (hau/16.03.2026)

Parlament

Spitzenwert für Internetportale des Bundestages

Abbildung der Startseite des Onlineangebot des Bundestages auf einem Tablet.

Die Internetauftritte des Deutschen Bundestages verzeichneten im Jahr 2025 mehr als 100 Millionen Abrufe. (© DBT/Marc-Steffen Unger)

Mit 102 Millionen Seitenabrufen verzeichneten die Internetauftritte des Deutschen Bundestages www.bundestag.de, www.mitmischen.de und www.kuppelkucker.de  im Jahr 2025 einen neuen Rekord. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Abrufe um rund 27 Prozent. Zurückzuführen ist der Spitzenwert unter anderem auf die fraktionsübergreifend ausgewogene Berichterstattung in Text und Bild und die lückenlosen Übertragungen des Parlamentsfernsehens aus Plenum und Ausschüssen.

Interesse an Biografien und namentlichen Abstimmungen

Rund 71 Millionen Abrufe verbuchte der redaktionelle Auftritt von www.bundestag.de. Besonders nachgefragt waren im Wahljahr die Biografien der alten und neuen Abgeordneten mit rund 9 Millionen Seitenabrufen. Protokolle, Drucksachen und weitere Dokumente verzeichneten rund 8,5 Millionen Abrufe. Mit ca. 8 Millionen Abrufen bediente die parlamentarische Berichterstattung ein großes Interesse an den Debatten im Plenum und in den Ausschüssen. Die damit verbundenen namentlichen Abstimmungen erfreuten sich mit insgesamt rund 5,6 Millionen Abrufen großer Beliebtheit. Rund 2,8 Millionen Nutzer riefen die vom Bundestag veröffentlichten Meldungen „Heute im Bundestag“ ab. Die Informationen zu den Tagesordnungen des Plenums waren mit 2,5 Millionen Zugriffen ebenfalls stark nachgefragt.

Parlamentsfernsehen live und in der Mediathek

Rund 770 Übertragungsstunden aus Plenum und Ausschüssen wurden vom Parlamentsfernsehen übertragen, live im Internet gestreamt und in der Mediathek zum Abruf bereitgestellt. Sowohl der Livestream als auch die Videos zum Abruf wurden von jeweils mehr als 3,2 Millionen unterschiedlichen Nutzern aufgerufen.

Kinder- und Jugendportale mit Zugewinn

Starken Zuspruch erfuhren auch das Jugendportal des Bundestages www.mitmischen.de mit rund 1,7 Millionen Seitenabrufen sowie das Kinderportal www.kuppelkucker.de mit rund 650.000 Abrufen. Bei den Kinder- und Jugendseiten waren besonders Erklärfilme zur Bundestagswahl sowie – in Zeiten von KI - die verlässlichen Lexikon- und Wissenstexte für Schule und Studium gefragt.

Der Deutsche Bundestag verwendet für seine Statistikmessung das datenschutzkonforme Web-Analyse-Tool „Matomo“. (mj/11.03.2026)

Rede vor ukrainischem Parlament

Julia Klöckner: Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Mittwoch, 11. März 2026, als erste Vertreterin Deutschlands vor dem ukrainischen Parlament in Kyjiw gesprochen. „Deutschland wird an der Seite der Ukraine bleiben, für Freiheit, für Recht, für Menschenwürde. Und für das Recht Ihres Volkes, seine Zukunft selbst zu bestimmen“, schloss sie ihre Rede vor den Abgeordneten der Werchowna Rada. Deren Präsident Ruslan Stefantschuk hatte Klöckner am Morgen am Bahnhof in Kyjiw abgeholt.

„Deshalb unterstützen wir die Ukraine“

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verneigt sich nach ihrer Rede vor der Rada Werchowna. Im Hintergrund klatschen die Abgeordneten stehend Beifall, man sieht Deutschlandfahnen aufgehängt vor den Sitzplätzen.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nach ihrer Rede (© DBT/Tobias Koch)

Klöckner versicherte den Abgeordneten, ihr Parlament stehe „exemplarisch für den demokratischen Widerstand Europas“. Sie zollte ihnen Respekt dafür, dass ihr Land unter Angriffen handlungsfähig bleibe. Deutschland wisse wie vielleicht kein zweites Land auf der Welt, „wie kostbar die Einheit eines Volkes ist“. Kein Land solle an Krieg und Teilung zugrunde gehen, keine Demokratie dürfe sich daran gewöhnen, dass ein Nachbarstaat ihr Existenzrecht bestreitet: „Deshalb unterstützen wir die Ukraine politisch, finanziell, humanitär, militärisch.“ Die Entscheidungen darüber, auch über Sicherheitsgarantien, würden im Bundestag beraten und verantwortet.

In diesen Tagen stelle Deutschland zusätzliche rund 200 Millionen Euro zur Verfügung, um den Schutz gegen den russischen Bombenterror zu stärken, sagte die Bundestagspräsidentin. Es gehe um mehr Mittel für Aufklärungsdrohnen und für den Zivilschutz, um Menschen besser zu schützen und lebenswichtige Infrastruktur besser zu sichern. Im Gegenzug lerne Europa technologisch, organisatorisch und in der Resilienz von Gesellschaft und Staat von der Ukraine. Diese habe unter Kriegsbedingungen Fähigkeiten aufgebaut, „die für die Sicherheit Europas insgesamt relevant sind“. Die Ukraine sei zu einem zentralen Bestandteil der europäischen Sicherheitsordnung geworden.

„Reformen offen und parlamentarisch fortsetzen“

Wenn die Ukraine wie in den vergangenen Tagen Orte zurückgewinne, so Klöckner, sei das mehr als militärischer Erfolg. Es sei die Rückkehr von Recht, Freiheit und demokratischer Selbstbestimmung. Die Abgeordneten der Werchowna Rada bewiesen täglich, dass die Ukraine demokratisch sei und bleiben wolle. Dabei würden sie vom Bundestag unterstützt. Als Beispiel dafür nannte Klöckner einen Dieselgenerator und neue Batteriesysteme, die im Parlament die Funktionsfähigkeit bei Stromausfällen sicherten.

Die Bundestagspräsidentin rief die Parlamentarier dazu auf, ihre Reformen offen und parlamentarisch fortzusetzen, wenn es etwa um Justiz, Anti-Korruption und Dezentralisierung geht. Nicht der Krieg solle über die Zukunft der Ukraine entscheiden, sondern das ukrainische Volk. Russland versuche mit Angriffen auf Energieversorgung und Infrastruktur die Ukraine zu zermürben. Doch statt den Widerstand zu brechen, habe dieser Krieg die ukrainische Gesellschaft enger zusammengeschweißt. 

Deutschland werde das Leid der Ukraine und die Täter nicht vergessen, versicherte Klöckner. Russische Kriegsverbrechen müssten dokumentiert und geahndet werden: „Denn wo Verbrechen folgenlos bleiben, wächst das nächste Unrecht.“ Der Kampf gegen Propaganda sei Teil der Verteidigung der Demokratie. Die Bundestagspräsidentin äußerte „Hochachtung“ vor der Arbeit und der Haltung der Abgeordneten: dass sie die Demokratie nicht „auf später“ verschieben, sondern sie gerade jetzt leben.

Gespräche mit Stefantschuk, Selenskyj und der Opposition

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner trägt sich in das Buch des ukrainischen Parlaments ein. Links neben ihr steht der Präsident der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk.

Julia Klöckner trägt sich in das Buch der Werchowna Rada ein; neben ihr der Präsident des ukrainischen Parlaments, Ruslan Stefantschuk. (© DBT/Tobias Koch)

Klöckner kam neben dem Auftritt im Parlament zu Gesprächen mit ihrem Amtskollegen Stefantschuk, auf dessen Einladung die Reise zustande kam, sowie mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und mit Vertretern der parlamentarischen Opposition zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die fortlaufende Unterstützung Deutschlands für die Ukraine, die geopolitische Lage sowie die Widerstandsfähigkeit des Parlamentarismus in Kriegszeiten. Das ukrainische Parlament tagt seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 weiter.

Der ukrainische Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj begrüßt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner mit Handschlag.

Die Bundestagspräsidentin traf in Kyjiw auch mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Wolodymyr Selenskyj zu einem Gespräch zusammen. (© DBT/Tobias Koch)

Vorab hatte Julia Klöckner erklärt: „Gerade jetzt, wo sich viel Aufmerksamkeit auf die Lage in Nahost richtet, dürfen wir den Blick für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht verlieren. Wer das tut, verkennt dessen Bedeutung für die Sicherheit auch in Deutschland und Europa. Denn wenn sich in der Ukraine das Recht des Stärkeren durchsetzt, ist kein Land in Europa mehr wirklich sicher. Deshalb unterstützen wir die Ukraine und stärken auch die parlamentarische Zusammenarbeit. Umso mehr ist es eine große Ehre und eine sehr berührende Geste, dass ich als erste Vertreterin Deutschlands im ukrainischen Parlament sprechen kann. Das ist ein starkes Zeichen der Verbundenheit unserer Länder und Parlamente.“

Als weitere Programmpunkte waren Ortstermine zur Energie-Infrastruktur, den Zerstörungen des Krieges und zum Thema Drohnen geplant. (vom/12.03.2026)

Regierungserklärung

Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat

Archivbild: Bundeskanzler Merz hält eine Rede hinter dem Rednerpult im Plenum des Deutschen Bundestages.

Archivbild: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird vor dem Bundestag eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat abgeben. (© DBT/Thomas Trutschel / photothek)

Liveübertragung: Mittwoch, 18. März, 14.05 Uhr

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt am Mittwoch, 18. März 2026, vor dem Bundestag eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 19. und 20. März ab. Der 20-minütigen Regierungserklärung schließt sich eine 60-minütige Aussprache an. (eis/09.03.2026)

Befragung der Bundesregierung

Katherina Reiche und Patrick Schnieder stellen sich Fragen der Abgeordneten

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einer Collage

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder stellen sich den Fragen der Abgeordneten. (© picture alliance / dts-Agentur)

Liveübertragung: Mittwoch, 18. März, 15.35 Uhr

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 18. März 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) den Fragen der Abgeordneten.

In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/09.03.2026)

Fragestunde

Fragestunde am 18. März

Zwei Mikrofone sind vor dem besetzten Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen.

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Werner Schüring)

Liveübertragung: Mittwoch, 18. März, 17.15 Uhr

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 18. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4658), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

25 der insgesamt 60 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.

20 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das neun Fragen beantworten soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit sechs Fragen vertreten. Je fünf Fragen gehen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. Zu je einer Frage sollen sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragt der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium der Finanzen, ob die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise jetzt umzusetzen.

Der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) erkundigt sich beim Bundesministerium für Verkehr, mit welchen konkreten Maßnahmen das Ministerium in diesem Jahr den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur abbauen will.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) will vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt oder nicht verweigert hat und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/13.03.2026)

Aktuelle Stunde

Aussprache über Wettbewerb an der Tankstelle

Symbolbild mit einer Tankstelle an einer stark befahrenen Straße

Der Wettbewerb an den Tankstellen ist Thema einer Aussprache in einer Aktuellen Stunde. (© picture alliance / NurPhoto | KreativMedia Press)

Liveübertragung: Mittwoch, 18. März, 18 Uhr

Nach der Fragestunde befassen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 18. März 2026, mit den Preisen an deutschen Tankstellen. Dazu findet auf Verlangen der CDU/CSU- und SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Wettbewerb an der Tankstelle durchsetzen – Verbraucher und Unternehmen stärken“ statt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (eis/17.03.2026)