Silvia Breher

Juristin CDU/CSU

Silvia Breher
Silvia Breher (© Silvia Breher/ Anne Hufnagl)

Geboren am 23. Juli 1973 in Löningen; römisch-katholisch; drei Kinder.

Abitur, Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück; Referendariat am OLG Oldenburg; Volljuristin.

2001 bis 2018 selbstständige Rechtsanwältin; 2011 bis 2017 Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbandes Vechta e.V..

2015 bis 2018 Vorsitzende des Landesfachausschusses Europa des CDU-Landesverbandes Oldenburg; 2018 bis 2020 Vorsitzende des CDU Kreisverbandes Cloppenburg und Vorsitzende des CDU Stadtverbandes Löningen; 2019 bis 2025 Vorsitzende des CDU Landesverbandes Oldenburg und seit November 2019 stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands.

Seit September 2017 direkt gewählte Bundestagsabgeordnete der CDU im Wahlkreis 32 (Cloppenburg-Vechta).

Ordentliches Mitglied (2017 bis 2021) und stellvertretendes Mitglied (2021 bis 2025) im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft; stellvertretendes Mitglied (2017 bis 2021) und ordentliches Mitglied (2021 bis 2025) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; in der 20. Wahlperiode Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Fraktion, seit Mai 2025 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, seit Juli 2025 Mitglied im Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank und seit September 2025 Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Parlamentarische Staatssekretärin für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Funktionen in Unternehmen

  • EnviTec Biogas AG, Lohne,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 02.05.2025)

  • Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (ab 24.06.2025)
  • Mitglied des Prüfungsausschusses
  • Mitglied des Risikoausschusses
  • Mitglied des Fachausschusses


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V., Vechta,
  • Mitglied des Vorstandes (bis 05.05.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.