Wilhelm Gebhard

Diplom-Kaufmann CDU/CSU

Wilhelm Gebhard
Wilhelm Gebhard (© Wilhelm Gebhard / Tobias Koch)

Geboren am 15. Juni 1976 in Eschwege; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.

1993 bis 1996 Oberstufengymnasium Eschwege; Abschluss: Allgemeine Hochschulreife; September 1996 bis August 1998 Ausbildung zum Reserveoffizier bei der Bundeswehr; aktueller Dienstgrad: Hauptmann der Reserve; September 1998 bis Dezember 1998 kaufmännisches Praktikum bei der Firma Friedola Gebr. Holzapfel; Januar 1999 bis Februar 2002 Fachhochschule für die Wirtschaft, Hannover; Abschluss: Diplom-Kaufmann (FH).
April 2002 bis Dezember 2005 Kaufmännischer Angestellter bei Firma Friedola Gebr. Holzapfel, zuletzt tätig als Key Account Manager bei Friedola tech in Geismar/Thüringen (Automobilzulieferindustrie - verantwortlich für die Kunden BMW/Audi); Januar 2006 bis September 2007 Kaufmännischer Angestellter im Vertrieb bei Firma Wanfried-Druck Kalden GmbH (Verpackungsindustrie; heute H.O. Persiehl Wanfried GmbH).

05. Oktober 2007 bis 24. März 2025 Bürgermeister der Stadt Wanfried. März 2001 bis Oktober 2007 Stadtverordneter der Stadt Wanfried; November 2005 bis Juli 2007 CDU-Fraktionsvorsitzender (Aufgabe dieser Funktion nach Wahl zum Bürgermeister); November 2001 bis November 2005 Stadtverbandsvorsitzender CDU Wanfried; seit März 2011 Kreistagsabgeordneter im Werra-Meißner-Kreis; über 10 Jahre Mitarbeit im Kreisvorstand, aktuell stellvertretender Kreisvorsitzender.

Mitgliedschaft in über 20 Vereinen.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Stadt Wanfried, Wanfried,
  • Bürgermeister


Funktionen in Unternehmen

  • Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH, Eschwege,
  • Mitglied des Aufsichtsrates

  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis mbH (WFG), Eschwege,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 13.06.2025)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Werra-Meißner Kreis, Eschwege,
  • Mitglied des Kreistages
  • Vorsitzender des Schulauschusses

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.