Fabian Gramling

Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung M.A. CDU/CSU

Fabian Gramling
Fabian Gramling (© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß)

Geboren am 5. April 1987 in Stuttgart, verheiratet, 1 Kind.

Abitur (zweiter Bildungsweg); Ausbildung zum Bankkaufmann; Duales Studium an der DHBW in Stuttgart; Berufsbegleitendes Masterstudium mit Schwerpunkt Auditing, Business and Law an der Hochschule Pforzheim. Bis 2016 Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung und Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

2016 bis 2021 Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Seit 2021 direktgewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Neckar-Zaber.

Vorsitzender des Fördervereins der Sportkreisjugend e.V.; Mitglied der Regionalversammlung Region Stuttgart; Kreisrat des Landkreises Ludwigsburg; Mitglied im CDU-Landesvorstand. Mitglied im Bundesvorstand der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsunion; Vorsitzender der CDU Region Stuttgart.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Funktionen in Unternehmen

  • RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gemeinnützige GmbH, Ludwigsburg,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates

  • RKH Orthopädische Klinik Markgröningen gemeinnützige GmbH, Markgröningen,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates

  • RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Ludwigsburg,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg,
  • Mitglied des Kreistages

  • Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums (ab 25.09.2025)

  • Verband Region Stuttgart, Stuttgart,
  • Mitglied der Regionalversammlung
  • monatlich, 200,00 EUR, Brutto
  • zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2025: 2.000,00 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Gesellschaft für intelligente Energie- und Ressourcennutzung e. V., Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.