Thomas Ladzinski

Diplom-Ingenieur Maschinenbau AfD

Thomas Ladzinski
Thomas Ladzinski (© Thomas Ladzinski)

Geboren am 16. März 1989 in Dresden; verheiratet; zwei Kinder.

Ausbildung:
2008 Abitur am Hans-Erlwein-Gymnasium in Dresden; 2008 bis 2009: Grundwehrdienst beim Wachbataillon des BMVg in Berlin; 2010 bis 2014 Duales Studium bei der Bundeswehr an der DHBW Mannheim, Studiengang Bachelor Maschinenbau, Fachrichtung Wehrtechnik; 2015 bis 2019 Technische Universität Dresden, Fernstudium Maschinenbau, Fachrichtung Allgemeiner und konstruktiver Maschinenbau, Abschluss: Diplom-Ingenieur
Beruflicher Werdegang:
seit 2010 Deutschlandweit verschiedene Funktionen beim Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung der Bundeswehr, zuletzt Projektleiter im Bereich Digitalisierung in Dresden; 2014 bis 2015 Nebentätigkeit als Geschäftsführer Effizienzhauszentrum Dresden Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Energieberatung, KfW-Baubegleitung, Energieausweis-Erstellung.

Politischer Werdegang:
2019 bis 2025 Stadtbezirksbeirat im Stadtteil Leuben in Dresden; seit 2019 Stadtrat in Dresden (2021 bis 2025 als Fraktionsvorsitzender)

Sonstiges Engagement:
seit 2019 Aufsichtsrat in verschiedenen Energieversorgungs- und Infrastrukturunternehmen in Dresden und Ostsachsen ( u. a. SachsenEnergie AG)



[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz,
  • Beamter und Projektleitung, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen

  • SachsenEnergie AG, Dresden,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

  • SachsenNetze HS.HD GmbH, Dresden,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

  • STESAD GmbH, Dresden,
  • Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Stadt Dresden, Dresden,
  • Mitglied des Stadtrates
  • monatlich, 780,89 EUR, Brutto
  • zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2025: 1.834,01 EUR, Brutto

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.