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Abgeordnete

Ulrich Lange
© Ulrich Lange/ Peter Herzig
Ulrich Lange, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Juni 1969 in Meran, Südtirol; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1988 Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Nördlingen; 1988 bis 1989 Grundwehrdienst in Dillingen/Donau; 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg; Selbstständiger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.
1992 bis 1999 Vorsitzender der Jungen Union Nördlingen; 1999 bis 2011 Vorsitzender der CSU Nördlingen; seit 2013 Kreisvorsitzender der CSU Donau-Ries; seit Juli 2019 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben; seit September 2021 Mitglied Parteivorstand CSU; Mai 2002 bis April 2018 Mitglied Stadtrat Nördlingen; 2007 bis 2009 Fraktionsvorsitzender; seit 2002 Mitglied Kreistag Donau-Ries; seit 2008 Fraktionsvorsitzender; seit 2009 Vorsitzender des BWK 254.; 2014 bis 2018 Vorsitzender der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Fraktion; September 2016 bis Juni 2017 Obmann im 5. Untersuchungsausschuss; seit Januar 2018 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion; Dezember 2019 bis Juni 2021 Obmann im 2. Untersuchungsausschuss.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.