Abgeordnete

Ulrich Lange
© Ulrich Lange/ Steffen Böttcher
Ulrich Lange, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Juni 1969 in Meran, Südtirol; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1988 Abitur am Theodor-Heuss-Gymnasium in Nördlingen; 1988 bis 1989 Grundwehrdienst in Dillingen/Donau; 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg; Selbstständiger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.
1992 bis 1999 Vorsitzender der Jungen Union Nördlingen; 1999 bis 2011 Vorsitzender der CSU Nördlingen; seit 2013 Kreisvorsitzender der CSU Donau-Ries; seit Juli 2019 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben; seit September 2021 Mitglied Parteivorstand CSU; Mai 2002 bis April 2018 Mitglied Stadtrat Nördlingen; 2007 bis 2009 Fraktionsvorsitzender; seit 2002 Mitglied Kreistag Donau-Ries; seit 2008 Fraktionsvorsitzender; seit 2009 Vorsitzender des BWK 254.; 2014 bis 2018 Vorsitzender der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Fraktion; September 2016 bis Juni 2017 Obmann im 5. Untersuchungsausschuss; seit Januar 2018 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion; Dezember 2019 bis Juni 2021 Obmann im 2. Untersuchungsausschuss.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.