Abgeordnete
Caren Lay
© Caren Lay/ Blend3, Frank Grätz
Caren Lay, Die Linke
Diplom-Soziologin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Dezember 1972 in Neuwied.
Studium der Soziologie, Politik und Frauenforschung in Marburg, Frankfurt/Main, PennState University (USA) und Berlin; Abschluss als Diplom-Soziologin an der FU Berlin; 1999 bis 2000 Lehrbeauftragte an der FU Berlin.
2000 bis 2003 parlamentarisch wissenschaftliche Beraterin in der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag; 2003 bis 2004 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, zunächst Redenschreiberin, dann Referentin für Verbraucherschutz; 2004 bis 2009 Mitglied des Sächsischen Landtages, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion.PDS und arbeitsmarktpolitische Sprecherin, 2007 bis 2009 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke. im Sächsischen Landtag; 2006 bis 2007 Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei.PDS; Juni 2007 bis Juni 2018 Mitglied des Parteivorstandes der Partei Die Linke., 2010 bis 2012 Bundesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, Juni 2012 bis Juni 2018 stellvertretende Parteivorsitzende Die Linke..
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009; 2009 bis 2015 verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, 2013 bis 2017 Leiterin des Arbeitskreises Struktur- und Regionalpolitik der Fraktion Die Linke., 2013-2021 stellvertretende Fraktionsvorsitzende und seit 2016 Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke..
Stellvertretendes Mitglied der Kommission für Bau- und Raumangelegenheiten des Ältestenrats.
Mitglied des Naturschutzverbandes BUND, der Gewerkschaft ver.di, Deutscher Mieterbund, Rosa-Luxemburg-Stiftung, VVN-BdA, des Netzwerks Mieten und Wohnen, des Netzwerks Immovielien, des Alpenvereins und von attac; seit Juli 2021 Vorsitzende des Beirats der Bundesstiftung LiveKultur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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