Abgeordnete
Katja Leikert
© Katja Leikert/Tobias Koch
Dr. Katja Leikert, CDU/CSU
Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. März 1975 in Neustadt an der Weinstraße; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1994 Abitur Kreuzburggymnasium, Großkrotzenburg; 1994 bis 1995 Assistant Teacher, Duke of York’s Royal Military School, Dover (GB); 1995 bis 2001 Diplomstudiengang Politologie, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Anglistik, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; 1997 bis 1998 ERASMUS-Auslandssemester, Universität Oslo; Juli 2003 Stipendium, German-American Fulbright Commission, Amherst (MA); Mai bis Juni 2005 Stipendium, German Marschall Fund of the United States/Streitkräfteamt der Bundeswehr; 2006 Promotion (Dr. phil.), Technische Universität Kaiserslautern.
Seit 2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin, TU Kaiserslautern, Fachgebiet Internationale Beziehungen/Außenpolitik (2007 bis 2013 Elternzeit).
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW); Mitglied im Sterntaler e. V., Hanau; Mitglied im Freundeskreis der TU Kaiserslautern.
2012 Eintritt in die CDU; Vorsitzende der CDU Main-Kinzig.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung
- Auswärtiger Ausschuss
- Familienausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.