Abgeordnete
Luiza Licina-Bode
© Luiza Licina-Bode/Studioline Siegen
Luiza Licina-Bode, SPD
Beamtin, Juristin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Oktober 1972 in Bad Berleburg; verheiratet; ein Kind.
Ausbildung: Abitur 1995 Gymnasium am Löhrtor Siegen; Studium an: Ruhr Universität Bochum; 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften 2004 vor dem OLG Düsseldorf; 2. Staatsexamen Rechtswissenschaften 2008 vor dem OLG Frankfurt a.M.
seit 2005 SPD-Mitglied; 2009 bis 2015 IG Metall Mitglied; seit 2015 Ver.di Mitglied
Berufliche Stationen: 2008 bis 2015 Selbständige Rechtsanwältin: Schwerpunkte Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, Familienrecht; seit Oktober 2015 bis Oktober 2021 Beamtin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; März 2019 bis Oktober 2021 Ver.di Gesamt- und Hauptpersonalrätin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat; Gesamtpersonalrätin Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Mitglied des Vorstandes, stellvertretende Beamtensprecherin); Hauptpersonalrätin beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Mitglied des erweiterten Vorstandes).
Politische Funktionen und Mandate: 2011 bis 2019: Stadtverordnete im Rat der Stadt Bad Laasphe; 2011 bis 2019 Mitglied im Zweckverband Region Wittgenstein, u.a.; 2009 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende des Unterbezirksausschusses der SPD Siegen-Wittgenstein;
Ehrenamt und Mitgliedschaften: 2019 laufend: Vorsitzende des Fördervereins Freibad Bad Laasphe e. V., Mitglied im TV Laasphe 1863 e.V., Mitglied im Förderverein Städtisches Gymnasium Bad Laasphe e.V.; Mitglied Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., u.a.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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