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Abgeordnete

Tobias Lindner
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Tobias Lindner

© DBT/Stella von Saldern

Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen

Wirtschaftswissenschaftler

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Staatsminister im Auswärtigen Amt

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe,
  • Lehrbeauftragter (bis 08.12.2021)


Funktionen in Unternehmen
  • Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft eG i.G., Hamburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 08.12.2021)
  • Pro-Press Verlagsgesellschaft mbH, Bonn,
  • Mitglied des Beirates, Berlin Security Conference, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF), Köln,
  • Mitglied des Senats, ehrenamtlich (bis 08.12.2021)
  • Deutsch-Georgisches Forum für Politik, Wirtschaft und Kultur e.V. (DGF), Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (bis 08.12.2021)
  • Deutsch-Israelisches Zukunftsforum (DIZF), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V., Berlin,
  • Mitglied des Senats, ehrenamtlich (bis 08.12.2021)
  • Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., Berlin,
  • Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich (ab April 2022)
  • Europa-Union Deutschland e.V., Kreisverband Germersheim, Germersheim,
  • Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich (bis 08.12.2021)
  • Freundeskreis Givat Haviva Deutschland e.V., Deidesheim,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 08.12.2021)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.