Abgeordnete
Jan-Marco Luczak
© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch
Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1975 in Berlin; evangelisch; ledig; ein Kind.
1995 Abitur am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Berlin-Lichtenrade, 1992 bis 1993 Hurstpierpoint College/England; 1995 bis 1996 Grundwehrdienst Jägerbataillon 581, Scharfschützenausbildung; Unteroffizier der Reserve. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin; 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen, 2008 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion an der Ludwig-Maximiliams-Universität München bei Prof. Dr. Rupert Scholz im Europäischen Wirtschaftsverfassungsrecht. Seit 2008 Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Sozietät.
Seit 1998 Mitglied CDU/Junge Union Tempelhof-Schöneberg; Landesschatzmeister der CDU Berlin; Kreisvorsitzender der CDU Tempelhof-Schöneberg; Ortsvorsitzender der CDU Lichtenrade. Unter anderem (Alt-)Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; Mitglied der Bürgerinitiative Dresdner Bahn e.V.; stellvertretendes Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur; stellvertretender Vorsitzender der Parlamentariergruppe Anden-Staaten; Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der Stiftung Forum Recht; Mitglied im Beirat Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ der Charité Berlin.
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; 19.WP Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz; 20.WP baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Beisitzer im Vorstand Parlamentskreis Mittelstand.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.