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Abgeordnete

Daniela Ludwig
© Daniela Ludwig / Daniel Biskup
Daniela Ludwig, CDU/CSU
Juristin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Juli 1975 in München; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1995 Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Abschluss als Diplom-Juristin Univ.;
Politischer Werdegang: 1994 Beitritt CSU Ortsverband Kolbermoor; 1996 Beitritt Frauen-Union; 1997 Beitritt Junge Union; 2002 bis 2008 Mitglied des Kolbermoorer Stadtrates; seit 2008 Kreisrätin des Landkreises Rosenheim; seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages
aktuelle politische Ämter: Mitglied im CSU Präsidium; Mitglied im CSU Parteivorstand
19. Wahlperiode: Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag: Mitglied in der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand
Ehrenämter: Kreisrätin, Landkreis Rosenheim; Kreisvorsitzende des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Rosenheim; Aufsichtsrätin RoMed Kliniken (Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH); Schirmherrin des Bundesverbandes Konduktive Förderung BKF; Vorstandsmitglied Fortschritt Rosenheim e.V.; Kuratoriumsmitglied in der Emmy Schuster-Holzhammer Stiftung; Schirmherrin Petö-Kindergarten Sonnenschein in Rosenheim-Oberwöhr; Schirmherrschaft Förderverein Kinderklinik Rosenheim; Schirmherrschaft für die Pflegestiftung Meltl; Mitglied Beirat des Vorstandes Freundeskreis Yad Vashem Deutschland e.V.; Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Pullach; Schatzmeisterin des FC Bayern Fanclubs im Deutschen Bundestag
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.