Abgeordnete
Dr. Stefan Nacke
© Dr. Stefan Nacke/Klaus Altevogt
Dr. Stefan Nacke, CDU/CSU
Wissenschaftlicher Referent
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Januar 1976 in Münster; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.
Abitur 1995. Zivildienst im Seniorenpflegeheim Haus Heidhorn, Münster. 1996 bis 2003 Studium der Philosophie, Katholische Theologie, Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Münster. 2003 Abschluss Magister Artium. Anschließend Studium der Soziologie an der Universität Bielefeld von 2004 bis 2009. 2009 Abschluss Promotion.
2008 bis 2009 Generalsekretär der Föderation katholischer Familienverbände in Europa. Seit 2010 Zentralabteilungsleiter Politik, Wirtschaft und Soziales im Bischöflichen Generalvikariat Essen, dort seit 2014 wissenschaftlicher Referent des Bischofs von Essen, Arbeitsverhältnis ruht seit 1. Juni 2017.
Vorsitzender der Domfreunde Münster seit Juni 2017; Vorsitzender des Kolpingwerk Landesverband NRW e.V. seit Juli 2017; Kuratoriumsmitglied des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin Münster seit Oktober 2019; Mitglied des Gründungsbeirats der Kolping Hochschule Gesundheit und Soziales seit Juli 2020; Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen seit Juni 2021.
Mitglied der CDU seit 1998, stellvertretender Vorsitzender CDA-Kreisverband Münster 1998 bis 2002; Mitglied im Bundesfachausschuss „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ der CDU Deutschlands, Beisitzer im Landesvorstand der CDU NRW seit Oktober 2021.
MdL Nordrhein-Westfalen Juni 2017 bis Oktober 2021; wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Vorsitzender der Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie.
MdB seit Oktober 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.