Abgeordnete

Petra Niclolaisen
© Petra Niclolaisen/ Nikolaus Schiemann
Petra Nicolaisen, CDU/CSU
Industriekauffrau

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Dezember 1965 in Schleswig; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1982 Realschule mit Abschluss; 1982 bis 1985 Ausbildung zur Industriekauffrau; 1986 Ausbildung zur Führung eines Güternah- und Fernverkehrsunternehmens; 1985 bis 1987 Angestellte der Finanzbuchhaltung in einem EG-Schlachthof; seit 1987 Angestellte im Viehhandelsunternehmen JP Nicolaisen GmbH.
1982 bis 1993 Mitglied Junge Union; seit 1993 Mitglied CDU; 1994 bis 2003 Gemeindevertreterin Wanderup; 2003 bis 2013 Bürgermeisterin Wanderup; 2007 bis 2009 Mitglied des Kreistages Schleswig-Flensburg; 2008 bis 2013 Stellvertretende Amtsvorsteherin des Amts Eggebek; seit 2011 stellvertretende CDU Kreisvorsitzende Schleswig-Flensburg; seit 2015 stellvertretende Vorsitzende Frauen Union Schleswig-Holstein;2009 bis 2017 Landtagsabgeordnete in Schleswig-Holstein.
seit 2012 Vorstandsmitglied Akademie für ländliche Räume; seit 2016 Aufsichtsratsmitglied der evangelisch-lutherischen Diakonissenanstalt zu Flensburg; seit 2020 Mitglied im Hochschulrat der Hochschule Flensburg.
seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Leiterin
Ordentliches Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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