Deutschland nach 1949
Nationalsymbole
Die Bundesrepublik Deutschland führte den Reichsadler der Weimarer Republik nach dem Entwurf von Tobias Schwab als Bundeswappen ein. Als Staatsflagge entschied sich der Parlamentarische Rat bei einer Gegenstimme mit Schwarz-Rot-Gold für die Farben der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung sowie der Weimarer Republik. Das Grundgesetz legt diese Farben in Art. 22 fest. Auch die DDR entschied sich für Schwarz-Rot-Gold, fügte aber 1959 das von einem Ährenkranz umgebene Hammer-und-Zirkel-Emblem hinzu.
Sehr viel mehr Diskussionen als Farben und Wappen löste die Nationalhymne aus. Die Nationalsozialisten hatten die erste Strophe des„Liedes der Deutschen“als Ausdruck ihrer aggressiven Expansionspläne diskreditiert. Bundespräsident Theodor Heuss, dem die Entscheidung über die Nationalhymne zustand, ließ vor diesem Hintergrund 1950 eine neue Hymne texten und komponieren, die allerdings wenig Anklang fand. Bundeskanzler Konrad Adenauer drängte auf das von ihm favorisierte„Lied der Deutschen“. In einem Briefwechsel einigten sich beide im Frühjahr 1952 auf das„Lied der Deutschen“ als Nationalhymne. Gesungen werden sollte bei offiziellen Anlässen nur die 3. Strophe. 1991 wurde durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl endgültig die 3. Strophe als Text der Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Deutschland nach 1949
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1
Mit Ablauf des 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Nach der nationalsozialistischen Diktatur und ihren Verbrechen achtete der Parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes insbesondere auf einen wirksamen Schutz der Grundrechte. Er stellte die Grundrechte deshalb entgegen der deutschen Verfassungstradition an den Anfang des Grundgesetzes und machte sie in bewusster Abgrenzung zur Weimarer Verfassung zu unmittelbar geltendem Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). Ihr von der Menschenwürde umfasster Kerngehalt kann ebenso wie die wichtigsten Staatsprinzipien – Demokratie, Rechts-, Sozial- und Bundesstaat – selbst durch Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden. Diese„Ewigkeitsgarantie“ist im Artikel 79 Abs. 3 GG festgeschrieben.
Mit dem Grundgesetz von 1949 erlangten in der Bundesrepublik Deutschland demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien Geltung. In der DDR hingegen herrschte von 1949 bis 1989 eine deutliche Diskrepanz zwischen Verfassungsgrundsätzen und Verfassungswirklichkeit. Mit dem von Anfang an durchgesetzten und 1968 in der Verfassung festgeschriebenen Herrschaftsanspruch der SED wurden das Recht insgesamt und damit auch die Rechte der Bürger zur Disposition gestellt.
Deutschland in Europa
Am Ende des Zweiten Weltkrieges war das Deutsche Reich zerstört: Die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen deutschen Gebiete fielen 1945 an die Sowjetunion und Polen. Eine Veränderung der deutschen Westgrenze fand nicht statt. Das Saarland erhielt aber zunächst einen Sonderstatus. Erst 1957 trat es der Bundesrepublik als eigenes Bundesland bei. Im Vergleich zu den Grenzen von 1937 büßte Deutschland rund ein Drittel seines Territoriums ein.
Nach 1949 wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR politisch und wirtschaftlich zügig in die westliche Staatengemeinschaft bzw. das sozialistische System integriert. In Deutschland standen sich die ideologisch verfeindeten Machtblöcke
unmittelbar gegenüber.
Die Annäherung der DDR an die ehemaligen Kriegsgegner in Osteuropa stand im Zeichen einer verordneten „sozialistischen Völkerfreundschaft“. Im Juli 1950 erkannte die DDR die Oder-Neiße-Linie als„unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“an. Anfang der siebziger Jahre bestätigte auch die Bundesrepublik Deutschland gegen zum Teil heftigen Widerstand de facto die zwischen den Siegermächten vereinbarte Nachkriegsgrenze. Die völkerrechtliche Anerkennung der deutschen Ostgrenze erfolgte 1990 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag sowie den deutsch-polnischen Grenzvertrag.