Geschichte

5. September 2005: Erste E-Petition erreicht den Bundestag

Ein weißes Hinweisschild mit der Aufschrift Petition hängt an einem Laternenmast als Wegweiser vor dem Berliner Reichstagsgebäude mit wehenden Deutschlandflaggen an einem sonnigen Tag mit Wolken.

Am 5. September 2005 ging die erste elektronische Petition beim Deutschen Bundestag ein. (© picture alliance / sulupress.de | Torsten Sukrow /)

Die erste elektronisch eingereichte Petition erreichte den Deutschen Bundestag am Montag, 5. September 2005. Seitdem können Petitionen nicht nur per Brief, sondern auch über das Internet an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet werden. Der Einsender der erwähnten ersten E-Petition sprach sich dafür aus, „Personalausweise auf das übliche Scheckkartenformat zu verkleinern, damit diese vom Bürger ohne großen Aufwand in der üblichen Geldbörse mit den anderen Karten mitgeführt werden können“.

Der Ausschuss beschloss seinerzeit einstimmig, das Anliegen dem Bundesinnenministerium „zur Erwägung“ zu überweisen. Mit Erfolg: Seit November 2010 gibt es den „Perso“ im Scheckkartenformat. 

20 Jahre nach der ersten E-Petition konstatiert denn auch die aktuelle Vorsitzende des Petitionsausschusses, Hülya Düber (CDU/CSU): „Das elektronische Petitionsverfahren ist ein wichtiger Fortschritt, um Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Bundestag zu erleichtern.“ Mit der Möglichkeit von Online-Einreichungen, Mitzeichnungen und öffentlicher Diskussion sei das Verfahren moderner und transparenter geworden. Dies habe besonders für jüngere und digitalaffine Menschen neue Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet.

Als zweijähriger Modellversuch gestartet

Begonnen hat die Erfolgsgeschichte als Modellversuch. Schon 2004 hatten sich die damaligen Regierungsfraktionen in einem Antrag für die Schaffung „öffentlicher Petitionen“ ausgesprochen. Im Juni 2005 wurde Einigkeit darüber erreicht, einen zweijährigen Modellversuch zu starten. Schon im Petitionsbericht für das Jahr 2006 zog der Ausschuss ein erstes positives Fazit der Neuerungen, zu denen nicht nur die Einreichung der Petition via Internet gehörte, sondern auch die Möglichkeit der Mitzeichnung und Diskussion. Schließlich wurde auch noch geregelt, dass bei einem bestimmten Quorum — seinerzeit 50.000 Unterstützer innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Petition – eine öffentliche Sitzung zu dem Thema stattfinden soll. Erstmals kam es im Jahr 2007 dazu. 

2012 wurde die Frist für das Sammeln von elektronischen Mitzeichnungen oder händischen Unterschriften auf vier Wochen verlängert – bis es auf Betreiben der Ampelkoalition im Jahr 2024 zu einem großen Reformschritt kam: das Quorum für eine öffentliche Beratung wurde auf 30.000 Unterstützungen abgesenkt, die Mitzeichnungsfrist gleichzeitig auf sechs Wochen erweitert. 

Erfolgreichste Petition mit mehr als einer halben Million Unterstützern

Schaut man auf die erfolgreichsten öffentlichen Petitionen der Vergangenheit, sticht die Forderung nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung hervor. 544.963 Menschen haben diese Petition aus dem Jahr 2023 unterstützt davon jedoch mehr als 500.000 durch ihre Unterschrift auf entsprechenden Listen. 

Anders sieht es bei der ebenfalls sehr erfolgreichen Petition mit der Forderung nach einer Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. 229.082 elektronische Mitzeichnungen gab es – bei insgesamt 250.759 Unterstützerinnen und Unterstützern. 

Klar ist: noch immer geht der überwiegende Teil der Eingaben beim Petitionsausschuss per Post ein. Im Jahr 2023 etwa wurden insgesamt 11.410 Petitionen beim Ausschuss eingereicht. Nur 4.756 Eingaben gingen auf elektronischem Wege unter Verwendung des Web-Formulars über das Petitionsportal im Internet ein – knapp 42 Prozent. Ähnlich war das Verhältnis ausweislich der Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses auch in den vergangenen Jahren. 

Mehr als fünf Millionen Menschen im Petitionsportal angemeldet

Auf dem Petitionsportal können die Eingaben nicht nur eingereicht oder mitgezeichnet werden. Alle Menschen, die dort angemeldet sind, können die Petitionen mitdiskutieren. Die Moderation der durchaus auch mal hitzig werdenden Diskussion stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariats dabei vor einige Herausforderungen. Schließlich sind mehr als fünf Millionen Menschen im Petitionsportal angemeldet: genau gesagt waren es am 27. August 2025 5.335.824 Nutzerinnen und Nutzer. 

Trotz aller immer wieder mal zu hörenden Forderungen, Petitionen auch über TikTok, Instagram, Facebook oder andere Soziale Medien einreichen zu können, bleibt dies nur über das Petitionsportal auf der Homepage des Bundestages möglich. Zum einen, weil die dabei nötige einmalige Anmeldung im Portal die Sicherheit gewährleistet, dass es auch tatsächlich Menschen sind, die sich an den Ausschuss wenden. 

Zum anderen sorgt diese niederschwellige Hürde auch dafür, dass eine gewisse Ernsthaftigkeit hinter dem Anliegen steht – es also nicht mal einfach so aus dem Bauch herauskommt. Denn eines ist klar: Der Petitionsausschuss befasst sich aufmerksam mit jeder Eingabe – egal ob per Post oder elektronisch eingegangen, egal ob zu öffentlichkeitswirksamen Themen oder persönlichen Einzelfragen. 

Düber: Petitionsportal „noch nicht ausreichend nutzerfreundlich“

Für die Zukunft sieht die Ausschussvorsitzende dennoch Handlungsbedarf. „Das Petitionsportal des Bundestages ist im Vergleich zu privaten Plattformen noch nicht ausreichend nutzerfreundlich“, sagt sie. Zu viele Bürgerinnen und Bürger würden daher auf kommerzielle Online-Portale ausweichen, „mit allen datenschutzrechtlichen und inhaltlichen Problemen, die die Nutzung nach sich zieht“. 

Düber plädiert deshalb für intensive Aufklärungsarbeit durch das Parlament selbst, aber auch durch die Abgeordneten in den Wahlkreisen. „Hier können Information, Aufklärung und politische Bildung helfen, die Rolle des Petitionsrechts als verfassungsrechtlich garantiertes Mitwirkungsinstrument deutlicher zu machen“, sagt sie. (hau/28.08.2025)