Wirtschaft

Bundestag will Änderun­gen bei Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Mai 2017, einstimmig eine Stellungnahme für die Bundesregierung nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt verabschiedet. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/12426). Sie bezieht sich auf drei Richtlinienvorschläge und einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (18/11229 A.8 bis A.11). Die Bundesregierung muss dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union mitwirkt. Die Regierung muss die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen in Brüssel berücksichtigen.

Zum einen geht es um die Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen und um die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (Ratsdokument 5278/17), zum zweiten um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Ratsdokument 5281/17), drittens um den rechtlichen und operativen Rahmen für die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte (Ratsdokument 5283/17) und viertens um die Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechende Verwaltungserleichterungen (Ratsdokument 5284/17).

Änderungen am Dienstleistungspaket gefordert

Ziel dieses Dienstleistungspakets ist es, Hürden bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen abzubauen. Dazu sollen die einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten auf ihre Binnenmarkttauglichkeit hin überprüft werden. Eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte soll grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtern.

Der Bundestag fordert die Bundestag in seiner Stellungnahme nun auf, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass das gesamte Dienstleistungspaket so ausgestaltet wird, dass es die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erfüllt, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt werden und dass das Dienstleistungspaket überarbeitet wird.

Vor allem müsse klargestellt werden, dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten sei und das Harmonisierungsverbot im Bereich der Bildungspolitik respektiert werden müsse. Die Kriterien „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ reichten aus, um die Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen zu prüfen. Auch müsse verhindert werden, dass ein gesamtes Berufsbild überprüft werden muss, wenn in einem Berufsbild eine einzelne Regelung geändert wird.

Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

Zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte heißt es, dass durch die vorgeschlagenen Regelungen die Dienstleistungskarte regelmäßig ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden würde mit der Folge, dass nationale Anforderungen zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden.

Auch dürfe die Dienstleistungskarte nur vom Aufnahmestaat ausgestellt werden. Es dürfe kein neues Instrument entstehen, durch das Arbeitskontrollen behindert oder Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit erleichtert werden. (vom/18.05.2017)

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