Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2018, eine Reihe von Beschlüssen gefasst.

Änderung des Konsulargesetzes: Einstimmig hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/996) zum Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes (19/699) angenommen. Damit wird die EU-Richtlinie 2015/637 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen EU-Bürgern in Nicht-EU-Staaten in deutsches Recht umgesetzt. Dazu wird ein neuer Paragraf 9a in das Konsulargesetz eingefügt. Nach einer Erhebung des Europäischen Auswärtigen Dienstes hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen gegenüber nicht vertretenen EU-Bürgern konsularische Hilfe geleistet. Umgekehrt haben in acht Fällen deutsche Staatsangehörige die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Nach Regierungsangaben hat im Schnitt jede zweite deutsche Auslandsvertretung pro Jahr einen Konsularhilfefall für nicht vertretene EU-Bürger übernommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an. Der neue Paragraf 9a regelt nun, dass einzelne Fälle von Nothilfemaßnahmen bei nicht vertretenen EU-Bürgern angewendet werden können und dass die Kostenerstattung von dem EU-Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, verlangt werden kann. Umgekehrt erstattet die Bundesrepublik anderen EU-Staaten die Kosten, die ihnen für die Unterstützung deutscher Staatsangehöriger entstanden sind. Die Bundesrepublik fordert diese Auslagen allerdings anschließend von ihren Staatsbürgern wieder zurück.

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag beschlossen, die elfte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/375, 19/491 Nr. 2) nicht aufzuheben. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses (19/861). Mit der Verordnung werden restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea umgesetzt. Umgesetzt wird auch das EU-Waffenembargo gegen Venezuela. Ergänzt wird zudem die Ausnahmeregelung vom EU-Waffenembargo gegen Russland.

Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2 BvE 4 / 16 vor dem Bundesverfassungsgericht (19/995) angenommen. Damit soll in dem Streitverfahren eine Stellungnahme abgegeben und der Bundestagspräsident gebeten werden, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Antragstellerin in dem Verfahren ist die Fraktion Die Linke, Antragsgegner der Deutsche Bundestag. Die Linke will feststellen lassen, dass der Bundestag durch die von ihm am 22. September 2016 beschlossene Stellungnahme (18/9663) und die damit verbundene „Unterlassung einer konstitutiven und verfassungsrechtlich zulässigen Zustimmung“ zur vorläufigen Anwendung des EU-Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (Ceta) das Grundgesetz, vor allem Rechte aus Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 79 Absatz 2, verletzt hat.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte zudem vier Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (19/838, 19/839, 19/840, 19/841) mit den Sammelübersichten 17, 18, 19 und 20 zu eingegangenen Petitionen der Bürgerinnen und Bürger zu.

Petition gegen den Einsatz von Soldaten in Syrien

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland dürfe keine Soldaten nach Syrien entsenden und müsse sich für eine diplomatische Lösung des Konflikts einsetzen. Zur Begründung führt der Petent an, dass es für einen Einsatz ausländischer Truppen in Syrien kein Mandat der Vereinten Nationen gebe, womit die derzeitigen Angriffe völkerrechtswidrig seien und eine Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz nicht erfolgen dürfe. Zudem sei der aktuelle Konflikt in Syrien durch Militärschläge nicht zu lösen, da diese dazu beitrügen, die Flüchtlingsströme anwachsen zu lassen und die Gefahr von Terroranschlägen auf deutsche Bürger zu erhöhen.

Die während der Sitzung am 21. Februar 2018 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition abzuschließen und sie nicht an die Bundesregierung zu überweisen. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass vom sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) trotz territorialer Verluste in Irak und Syrien weiterhin eine signifikante Bedrohung ausgehe, „die uns auch in Europa sehr konkret betrifft“. Dies hätten Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei und in Deutschland gezeigt. Der Kampf gegen den IS diene somit auch der eigenen Sicherheit in Deutschland. Ein Bekennerschreiben des IS zeige überdeutlich, dass das Länderspiel zwischen Frankreich und Deutschland im November 2015 bewusst als Ziel ausgesucht worden sei. Deutschland habe bereits vor den Anschlägen von Paris im Fadenkreuz des IS gestanden. „Daher wäre es falsch anzunehmen, ein weniger sichtbares Engagement würde das Gefährdungsrisiko in Deutschland reduzieren“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

UN: IS ist eine Bedrohung des Weltfriedens

Der IS stelle aber auch aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen habe die Mitgliedstaaten aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden. Damit folgt Deutschland laut dem Petitionsausschuss mit seiner Beteiligung am Kampf gegen den IS, der auch den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte mit einschließt, einer eindeutigen Aufforderung des Sicherheitsrates.

Der deutsche militärische Beitrag sei aber auch eingebettet in einen breiten zivilen Ansatz, in dessen Rahmen unter anderem eine Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt werde. Deutschland sei führend an internationalen Stabilisierungsbemühungen zugunsten der vom IS befreiten Gebiete beteiligt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Menschen in ihrer Heimat verbleiben, beziehungsweise dorthin zurückkehren können, heißt es in der Vorlage. Das übergeordnete Ziel bleibe dabei eine umfassende politische Friedenslösung für Syrien und eine dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilisierung des Irak. Voraussetzung dafür sei jedoch die Verdrängung des IS, die nicht ohne den Einsatz militärischer Mittel möglich sei, betont der Petitionsausschuss. „Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen“, heißt es abschließend.

(eis/vom/hau/01.03.2018)

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