Haushalt

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. September 2018, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Entlastung für das Haushaltsjahr 2016: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 entlastet. Damit folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/3330) zum Antrag des Bundesfinanzministeriums (19/13075, 19/1409 Nr. 7). Der Ausschuss hatte empfohlen, der Bundesregierung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund des Antrags des Finanzministeriums und der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 (19/170, 19/491 Nr. 1.9; 19/1800, 19/2225 Nr. 1) Entlastung zu erteilen. Zugleich wurde die Bundesregierung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der FDP aufgefordert, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei der Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017: Mit breiter Mehrheit gegen das Votum der FDP hat der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/3331) zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller (19/2471), zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) angenommen. Er bestätigte damit, dass der Bundesrechnungshof mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2017 seiner Verpflichtung nach Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen ist und dass für die vorbezeichnete Rechnung Entlastung erteilt wird. 

Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/4214) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und der Linken abgelehnt, der sich auf einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF, Ratsdokument 10084 / 18) bezieht und auf eine Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit abzielt. Die Linke will, dass der Bundestag den Verordnungsvorschlag ablehnt. Die Abgeordneten bewerten die von der Kommission gewählten Rechtsgrundlagen – darunter Artikel 173 und 182 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – als unzulässig, da der Vorschlag an verschiedenen Stellen ausdrücklich Bezug auf sicherheits- und verteidigungspolitische Zielsetzungen, Programme und Vorhaben der EU nehme. Somit würden damit nicht lediglich „nebensächliche“ beziehungsweise „nachgeordnete“ Ziele verfolgt. „Aufgrund dessen ist aus Sicht des Deutschen Bundestages eine Begründung des EVF als industrie- und forschungspolitische Maßnahme gemäß Artikel 173 AEUV sowie 182, 183 und 188 AEUV nicht zulässig“, heißt es in dem Antrag. Die Tatsache, dass der EVF der neuen Haushaltsrubrik „Sicherheit und Verteidigung“ zugeordnet werden solle, unterstreicht aus Sicht der Antragsteller zusätzlich dessen „primär verteidigungs- und rüstungspolitische Zielsetzung“. (vom/13.09.2018) 

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