Parlament

Wie der Frauenanteil in den Parlamenten gesteigert werden kann

Teilnehmer der Tagung der Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V. am 17. Mai 2019

Kurztagung der Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission am 17. Mai 2019 im Paul-Löbe-Haus des Bundestages (© DBT/Melde)

Das Wahlrecht ist das entscheidende Instrument der repräsentativen Demokratie, um politisch mitzubestimmen und mitzugestalten; im Kern geht es um die Verteilung von Macht. Die Regeln, nach denen gewählt wird, stehen deshalb selbst immer wieder im Zentrum politischer Auseinandersetzungen, wie sich aktuell in der Debatte über die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Parlamenten zeigt. Die Kontroverse um Parité-Regelungen, also Bestimmungen, die eine zahlenmäßig gleiche Repräsentation von Frauen und Männern in den Parlamenten sicherstellen sollen, beschäftigte auch die Teilnehmer einer Fachtagung, zu der die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission unlängst in den Deutschen Bundestag geladen hatte.

Das Brandenburger Parité-Gesetz

Das bundesweit erste Parité-Gesetz verabschiedete Anfang des Jahres Brandenburg. Danach müssen von Mitte 2020 an die Wahllisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden.

Ursula Nonnemacher, die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, die die Reform maßgeblich mitvorangetrieben hatte, wertete das Gesetz auf der Tagung als wichtigen Anstoß, um auch für den Bundestag eine verbindliche Quotenregelung festzuschreiben. „Die Geschichte hat gezeigt, dass im Bereich der Durchsetzung von Frauenrechten mit unverbindlichen Vorschlägen wenig zu gewinnen ist.“

Gut 39 Prozent Frauen in der Assemblée nationale

Impulse hat die Parité-Debatte hierzulande auch aus dem Ausland, vor allem aus Frankreich, bekommen. Dr. Yves-Marie Doublet, stellvertretender Direktor der Finanzabteilung der Assemblée nationale, des Unterhauses des französischen Parlaments, gab einen Überblick über die französischen Paritätsregelungen und Geschlechterparität in der politischen Praxis. Nach dem Wahlsieg von Emmanuel Macron und seiner Partei „La République en Marche“, die ihre Wahlliste zu knapp 50 Prozent mit Frauen besetzt habe, sei der Frauenanteil in der Nationalversammlung auf gut 39 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeutete das ein Anstieg um mehr als zwölf Prozentpunkte.

Das französische Paritätsgesetz gibt es jedoch schon seit dem Jahr 2000. Da es zunächst nicht den gewünschten Erfolg brachte, wurden die Regelungen, vor allem finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung der Geschlechterquoten, später verschärft. Auf Ebene der französischen Gebietskörperschaften (Départements) gibt es nach Darstellung von Yves-Marie Doublet mittlerweile einen Frauenanteil von 50 Prozent, auf Bürgermeisterebene liege dieser dagegen nur bei 16 Prozent.

„Eine Frage der Gerechtigkeit“

Dr. Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, warb dafür, auch für den Deutschen Bundestag ein Paritätsgesetz zu verabschieden. Mit kaum 31 Prozent seien Frauen dort so gering vertreten wie seit 1998 nicht mehr. Es sei „eine Frage der Gerechtigkeit“, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen repräsentiert seien und entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil mitentscheiden könnten. Reformen müssten sowohl auf der Ebene der Landeslisten ansetzen als auch bei der Direktwahl in den Wahlkreisen.

Ursula Nonnemacher bedauerte, dass es in Brandenburg nicht gelungen sei, eine Paritätsregelung auch für die Vergabe der Direktmandate zu verabschieden. Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen hatte sich die brandenburgische Regierungskoalition von SPD und Die Linke gegen das Modell eines sogenannten Wahlkreisduos entschieden. Danach hätten in jedem Wahlkreis zwingend eine Frau und ein Mann nominiert werden müssen.

„Männerbündnisse häufig immer noch prägend“

Auch Dr. Stefan Ruppert, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, bekräftigte, dass ein höherer Frauenanteil im Bundestag politisch und gesellschaftlich wünschenswert sei. Geschlechtervorgaben für das Parlament seien jedoch der falsche Weg. Der FDP-Politiker sieht vor allem Gefahren für die Freiheit der Wahl und das dahinter stehende Repräsentationsverständnis. Werde das Wahlvolk nach Geschlechtern geteilt, bedeute das einen Rückfall in vordemokratisches Ständedenken.

Um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen, müsse man früher ansetzen. „Der Kern des Problems liegt in den Parteien, ihren Strukturen und Arbeitsformen.“ Immer noch seien zu häufig traditionelle Männerbündnisse prägend.

„Chancengleichheit im Nominierungsprozess geboten“

Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen bestätigte: „Das Problem der mangelnden Repräsentation von Frauen liegt nicht am Wahlsystem an sich, sondern an der Nominierung.“

Frauen, die kandidierten, schnitten statistisch gesehen nicht schlechter ab männliche Bewerber. „Aber Frauen werden in Abhängigkeit von der Partei statistisch signifikant seltener nominiert als Männer.“ Im Nominierungsprozess sei deshalb nicht nur formale, sondern „faire Chancengleichheit“ geboten.

„Fortbestehende strukturelle Nachteile für Frauen“

Konfliktreich ist das Thema Parité auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Wie die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg ausführte, beginnt der Streit bereits beim Befund der Unterrepräsentation.  Nimmt man den Frauenanteil in den politischen Parteien statt des Frauenanteils an der Gesamtbevölkerung zum Maßstab, sind weibliche Abgeordnete sogar überrepräsentiert.

Diese Betrachtung, so die Rechtswissenschaftlerin, verkenne indes, dass der geringe Anteil weiblicher Parteimitglieder seinerseits ein Hinweis auf die fortbestehenden strukturellen Nachteile für Frauen sei, die nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) auszugleichen seien.

„Stabilitätsanker jeder Demokratie“

Zugleich stellte sie klar, dass das Fördergebot „nicht auf eine Geschlechterparität um ihrer selbst willen abzielt“. Auch dieser Punkt ist freilich umstritten. Uneinigkeit besteht ferner darüber, ob Parité-Gesetze sich mit dem Demokratie- und Repräsentationsprinzip des Grundgesetzes vertragen. Margarete Schuler-Harms betonte, demokratische Gleichheit in Gestalt formal-egalitärer Teilhabe sei ein „Stabilitätsanker jeder Demokratie“.

Eine geschlechtergerechte Besetzung der Parlamente fordere das Demokratieprinzip nicht. Aber ermöglicht es das Demokratieprinzip, Geschlechtergleichheit bei der Zusammensetzung des Parlaments  vorzuschreiben? Margarete Schuler-Harms sieht dafür durchaus Spielräume. Die Anforderungen seien jedoch umso strenger, je gravierender in Freiheit und Gleichheit der Wahl eingegriffen werde. (gel/22.07.2019)

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