Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Beratung hat der Bundestag am Donnerstag, 12. September 2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt. 

Finanztransaktionssteuer: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion (19/11231) ab, von der Einführung einer Finanztransaktionssteuer Abstand zu nehmen, da das gesetzte Ziel, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu vermeiden, nicht erreicht werden könne. AfD und FDP stimmten für den Antrag. Die Liberalen stellen darin est, dass das Großprojekt einer europäischen Finanztransaktionssteuer gescheitert sei. Es gebe jetzt noch den gemeinsamen Vorschlag von Deutschland und Frankreich für eine reine Aktiensteuer, der nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht geeignet ist, „um das ursprüngliche Ziel zu erreichen, die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen“. Somit bleibe die Finanztransaktionssteuer ökonomisch ein verfehlter Ansatz. Professionelle Händler könnten die Steuer leicht durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgehen.

Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke will den Weltfriedenstag am 1. September zu einem europäischen Feiertag machen. Über ihren Antrag (19/11237) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Die Linke argumentierte, der Weltfriedenstag erinnere an den Beginn des Zweiten Weltkriegs, daher wäre es aus Sicht der Antragsteller eine „zivilisatorische Leistung“, wenn es der Bundesregierung gelingen würde, andere Regierungen zu überzeugen, einen europäischen Feiertag zu beschließen. Dabei solle sie sich nicht nur auf EU-Mitglieder beschränken. Einen wirklichen europäischen Feiertag könne es nur geben, wenn möglichst alle Staaten Europas sich dieser Initiative anschließen würden.

Entlastung für das Haushaltsjahr 2017: Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/11229) hat der Bundestag den Antrag des Bundesfinanzministeriums (19/3165) angenommen, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten, nachdem das Ministerium die Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für 2017 vorgelegt hat. CDU/CSU und SPD stimmten für die Entlastung, die Opposition dagegen. In die Entlastung wurde auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes einbezogen, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.Der Bundesrat hatte die Entlastung bereits am 7. Juni 2019 erteilt. Der Bundestag nahm zudem die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017 (19/5500, 19/5993 Nr. 3) sowie den dazugehörigen Ergänzungsband (19/9100, 19/10066 Nr. 1.1) zur Kenntnis.  Einstimmig forderte er die Bundesregierung auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Entlastung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2018: Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/11230) stimmte der Bundestag dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Kay Scheller (19/9860) zur Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2018 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) zu. Darin hatte Scheller einen Beschluss erbeten, dass er mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2018 seiner Verpflichtung nach der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen ist und ihm für die vorbezeichnete Rechnung Entlastung erteilt wird. 

Studienplatzvergabe in Humanmedizin: Der Bundestag stimmt darüber hinaus dem Entwurf der Bundesregierung für ein achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (19/10521) zu. Dazu hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/13093), wonach der Gesetzentwurf unverändert angenommen werden sollte. Damit wird der Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (Aktenzeichen: 1 BvL 3 / 4 und andere) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit der Gesetzesänderung wird die Verpflichtung aus dem Urteil umgesetzt, die verfassungswidrigen Vorschriften aufzuheben. Die Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich somit nach den Vorgaben des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, die in das Landesrecht umgesetzt wurden. Lediglich Die Linke stimmte gegen die Gesetzesänderung. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der FDP lehnte der Bundestag mit den Stimmen der übrigen Fraktionen einen Antrag der FDP-Fraktion zu einem modernen Kapazitätsrecht für eine zukunftsfähige Hochschullehre (19/10620) ab. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken, die Hochschulzulassung zu öffnen und gerecht zu gestalten (19/10623), den alle übrigen Fraktionen ablehnten.

(vom/12.09.2019)

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