Europäische Union

Sachverständige wollen mehr Geld für den EU-Haushalt

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für einen langfristigen Haushaltsplan (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) der Europäischen Union von 2021 bis 2027 stößt bei vielen Experten grundsätzlich auf Zustimmung, geht vielen jedoch nicht weit genug. So appellierten am Montag, 21. Oktober 2019, zahlreiche Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) auch an die Bundesregierung, sich für ein noch höheres EU-Budget einzusetzen.

„EU in einem internationalen Innovationswettbewerb“

„Die EU befindet sich in einem internationalen Innovationswettbewerb“, betonte unter anderem Dr. Klaus Günter Deutsch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Um in diesem zu bestehen, seien höhere Gemeinschaftsausgaben und eine in sich stimmige industriepolitische Strategie unabdingbar. So sollten die Ausgaben für das künftige Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, Horizont Europa, „nicht unter 120 Milliarden Euro“ liegen. Auch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels müssten aufgestockt werden.

Margit Schratzenstaller-Altzinger vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) betonte den Mehrwert der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten, der über das reine Kosten-Nutzen-Niveau hinausgehe. „Die Herausforderungen sind größer denn je“, sagte sie mit Blick auf Digitalisierung, Klimawandel und Zuwanderung. „Doch so, wie der EU-Haushalt derzeit aufgestellt ist, ist sein Beitrag zu Lösungen relativ begrenzt.“

„Moderate Kürzungen“

Für die EU-Kommission hatte Dr. Andreas Schwarz zuvor den im Mai vorgelegten Vorschlag präsentiert. Danach müsse von 2021 bis 2027 jeder der nach dem Brexit nur noch 27 Mitgliedstaaten 1,11 Prozent seines Bruttonationaleinkommens an die EU entrichten statt wie derzeit 1,03 Prozent. Um den Aufwuchs des Finanzrahmens zu begrenzen, solle es „moderate Kürzungen“ bei der Gemeinsamen Agrarpolitik und den Kohäsions- und Strukturfonds geben.

Schwarz machte allerdings deutlich, dass auch er für einen „modernen Haushalt“ ein höheres Budget für notwendig hält. „Ein zu niedriger Finanzrahmen kann zulasten der modernen Politiken gehen“, warnte er, sprach jedoch von „starken Beharrungstendenzen“ bei den Mitgliedstaaten in den Bereichen Landwirtschaft und Kohäsion.

„Wir werden einen größeren Finanzrahmen brauchen“

Die sieht auch Dr. Berthold Busch vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Die stärkere Orientierung der Ausgabenstruktur an den neuen Herausforderungen zulasten der traditionellen Aufgaben scheint auf erheblichen politischen Widerstand in den Mitgliedstaaten zu stoßen“, bemerkte er. Man könne jedoch nicht „den Rahmen eng begrenzen und neue Prioritäten definieren, aber bestehende Ausgabenblöcke zum Tabu erklären“.

Dass die Mitgliedstaaten traditionelle Ausgabetöpfe im Laufe der Verhandlungen immer schützen, müsse zu politischen Konsequenzen führen, betonte Lucas Guttenberg vom Jacques-Delors-Institut. „Wir werden einen größeren Finanzrahmen brauchen als den bisher vorgeschlagenen“, stellte er klar. Auch die Bundesregierung solle höhere Beiträge zahlen und dafür im Rahmen von Maastricht bereit sein, Schulden machen. „Wir brauchen einen Haushalt, der mit den Anforderungen korrespondiert, die wir an die EU stellen“, mahnte er.

„Umschichten in neue Politikfelder“

Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betonte, vor einer Ausdehnung des EU-Budgets über die bisherige Größenordnung von einem Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens hinaus sollten zunächst interne Finanzierungsspielräume genutzt werden - „durch Umschichtungen von den Transferpolitiken in die neuen Politikfelder mit überzeugendem europäischen Mehrwert“. Außerdem sollten die Förderansprüche wohlhabender Regionen zurückgefahren und die Kohäsionsmittel auf bedürftige Regionen konzentriert werden.

Kritik übte er wie auch Pieter Cleppe von der britischen Denkfabrik Open Europe an den Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Sie seien nicht zielgenau, weil es keine Bedürfnisprüfung gebe. Sie sollte die EU auslaufen lassen oder in ein Instrument zur Bepreisung messbar erbrachter europäischer Umweltgüter transformieren, forderte Heinemann, der sich zudem für eine Rechtsstaatskonditionalität bei der Mittelvergabe aussprach.

„Kontraproduktive Maßnahmen“

Cleppe sprach ebenfalls von „kontraproduktiven Maßnahmen“ und befürwortete eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Unter anderem sollte es seiner Ansicht nach keine Direktzahlungen mehr für jene in Europa geben, „die nicht zu den Ärmsten gehören“.

Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wertete die geplanten Kürzungen bei den Agrar- und Strukturfonds hingegen negativ. Sie forderte ein EU-Budget in Höhe von 1,3 Prozent des Bruttonationaleinkommens und einen „Marshallplan für Europa“. Dessen Schwerpunkte sollten die Stärkung der sozialen Rechte und die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele („Agenda 2030“) sein.

Mitteilungen und Vorschläge der EU-Kommission

Bei den zugrunde liegenden EU-Vorlagen handelt es sich um drei Mitteilungen der EU-Kommission, zehn Vorschläge für eine Verordnung, einen Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Ratsdokument 8355 / 18) und einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8357 / 18).

Bei den Mitteilungen geht es um einen moderneren mehrjährigen Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt (Beitrag der Europäischen Kommission zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am 23. Februar 2018, Ratsdokument 6229 / 18)), um eine Mitteilung für einen moderneren Haushalt für eine Union, die schätzt, stärkt und verteidigt (Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027, Ratsdokument 8353 / 18), und um eine Mitteilung über den Fahrplan für eine Einigung über den langfristigen Haushalt der Union für den Zeitraum 2021-2027 (Beitrag der Europäischen Kommission zur Tagung des Europäischen Rates am 20. und 21. Juni 2019 (Ratsdokument 10338 / 19).

Die Verordnungsvorschläge beziehen sich auf die Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Ratsdokument 8354 / 18), den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten (Ratsdokument 8356 / 18), das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8357 / 18), auf die Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel, die auf der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basieren, sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Ratsdokument 8358 / 18), auf die Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8359 / 18), auf die Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553 / 89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (Ratsdokument 8360 / 18), auf die gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (Ratsdokument 9511 / 18) und auf die Aufstellung des Programms „InvestEU“ (Ratsdokument 9980 / 18). (joh/vom/22.10.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Andreas Schwarz, EU-Kommission, Direktor DG Budget
  • Dr. Berthold Busch, Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Senior Economist für Europäische Integration
  • Dr. Klaus Günter Deutsch, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Abteilungsleiter Research, Industrie- und Wirtschaftspolitik
  • Margit Schratzenstaller-Altzinger, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), stellvertretende Leiterin
  • Henriette Neumann, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, Referatsleiterin europäische und internationale Wirtschaftspolitik
  • Pieter Cleppe, Open Europe, Leiter des Büros in Brüssel
  • Prof. Dr. Friedrich Heinemann, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Leiter Forschungsbereich Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft 
  • Susanne Wixforth, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Abteilung Internationale und Europäische Gewerkschaftspolitik, Referatsleiterin
  • Lucas GuttenbergJacques-Delors-Institut, stellvertretender Direktor

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