Abgesetzt: Debatte zum Recht auf Homeoffice

Wie den Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus erleichtert werden kann, sollte Gegenstand der Debatte sein, die von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
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Von der Tagesordnung am Mittwoch, 4. März 2020, abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Recht auf Homeoffice einführen – Mobiles Arbeiten erleichtern“ (19/13077) sowie eines angekündigten, aber nicht vorgelegten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Nutzung des Potenzials der Digitalisierung zur Schaffung von dezentralen Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stärkung der Kommunen und ländlichen Räume“.
Grüne fordern „Recht auf Homeoffice“
Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein „Recht auf Homeoffice“. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz soll festlegen, dass das Homeoffice immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ist, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind.
Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten. Die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden. (che/hau/vom/03.03.2020)