FDP fordert „modernen Rechtsrahmen“ für mobiles und flexibles Arbeiten
Arbeitsrecht - Mobiles Arbeiten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, erstmals über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsrecht updaten – Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten“ (19/23678) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Unbürokratische Regelungen für mobiles Arbeiten
Die FDP diagnostiziert einen rasanten Wandel der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Die moderne Arbeitswelt sei digitaler und vernetzter als je zuvor, schreiben die Abgeordneten. Das habe sich nicht zuletzt in der Pandemie noch einmal gezeigt, in der viele ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion deshalb, die Regelungen für mobiles Arbeiten „rechtssicher, unbürokratisch und flexibel“ auszugestalten.
Dazu gehöre auch eine Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig ist. „Bei mobiler Arbeit kann der Arbeitgeber notwendigerweise nicht für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein“, schreiben die Liberalen. Darüber hinaus fordert die FDP Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und am Arbeitszeitgesetz. (hau/ste/29.10.2020)