Europäische Union

Überwiegend Lob für Eigen­mittel­beschluss der EU-Kommission

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union sind am Montag, 26. Oktober 2020, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. In der zweistündigen Sitzung unter Leitung von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) begrüßten mehrere Sachverständige die geplante, temporäre Erhöhung des Eigenmittelanteils der Mitgliedstaaten sowie die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung des 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU), um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.

Überwiegend Einigkeit bestand zudem in der Frage, dass für die notwendige Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses durch den Bundestag eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Grundlage der Anhörung waren der Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8357/18) sowie der geänderte Beschlussvorschlag dazu (Ratsdokument 8140/20).

„Enorm wichtiger Schritt für Europa“

Unter anderem wertete der stellvertretende Direktor des Jacques Delors Centre an der Berliner Hertie School, Lucas Guttenberg, den EU-Eigenmittelbeschluss als „enorm wichtigen Schritt für Europa“, der zu einer besseren wirtschaftlichen Erholung in den von der Pandemie besonders betroffenen Mitgliedstaaten führen werde. Eine schnelle Ratifizierung sei daher geboten.

Da aus dem Beschluss allerdings finanzpolitisch keine neue permanente Handlungsfähigkeit erwachse, bleibe ein zentrales Problem der Wirtschafts- und Währungsunion weiter ungelöst: „Das Fehlen eines haushaltspolitischen Gegenstücks zur gemeinsamen Geldpolitik.“

„Außerordentlicher Beitrag zur Erholung der EU“

Nach Ansicht von Prof. Dr. Ulrich Hufeld von der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität leistet das NGEU-Programm einen „außerordentlichen Beitrag“ zur Erholung der Union nach der Covid-19-Pandemie. Konzipiert sei es konsequent als Sonderrecht. Weder gäben die Mitgliedstaaten ihre Hoheit über die Finanzverfassung der Union preis noch bahne der NGEU einer Fiskalunion den Weg.

Laut Prof. Dr. Claus-Dieter Classen von der Universität Greifswald bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken gegen das Instrument. Artikel 311 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sehe ausdrücklich die Schaffung neuer Kategorien in einem Eigenmittelbeschluss der EU vor. Auch stelle die Aufnahme von Krediten ein übliches Instrument zur Finanzierung eines öffentlichen Haushalts dar, zumal der Rückgriff auf die Kapitalmärkte nur in klar definiertem Rahmen gestattet werde.

„Nebenfolgen der Pandemie abmildern“

Einen Bundestagsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit hielten weder er noch Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld für notwendig. Der innerstaatliche Verfassungsraum werde vom vorliegenden Eigenmittelbeschluss nicht berührt, sagte Classen.

Mayer ergänzte, beim NGEU handle es sich um ein inhaltlich wie zeitlich begrenztes Aufbauprogramm mit strikter Zweckbindung. Es solle auf Grundlage der Solidaritäts- und Beistandsregeln des Artikel 122 AEUV die verheerenden wirtschaftlichen Nebenfolgen einer globalen Pandemie in der Europäischen Union abmildern helfen.

„Mitsprachemöglichkeiten verankern“

Auch Prof. Dr. Martin Nettesheim von der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen urteilte, die bestehenden Beteiligungsrechte des Parlamentes reichten aus. Jedoch sei eine politische Entwicklung absehbar, in deren Verlauf es zu einer verstärkten EU-Ausgabenfinanzierung durch Verschuldung kommen könnte.

Mit Blick auf dieses „bisher hypothetische Szenario“ könnte der Bundestag darüber nachdenken, diesbezügliche Mitsprachemöglichkeiten im Begleitgesetz zu verankern. Eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu bestehe jedoch nicht.

„Ein notwendig gewordenes Meisterstück“

Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagte, die EU sei gekennzeichnet durch einen Binnenmarkt mit einer gemeinsamen Währung, aber fehlender Fiskalkapazität. Den NGEU sei vor diesem Hintergrund als „ein Meisterstück“, das notwendig geworden sei, „weil die Wirtschafts- und Währungsunion nach wie vor unvollendet ist“.

Für einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss des Bundestages spricht aus ihrer Sicht, dass es bei dem Eigenmittelbeschluss „im weitesten Sinne“ um eine Kompetenzfrage gehe. „Kompetenzfragen sind auch Demokratiefragen“, erläuterte Wixforth. Einfache Mehrheiten seien zudem leichter anfechtbar.

„Hohe Risiken für den Bundeshaushalt“

Nach Ansicht von Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist es ökonomisch sehr zu begrüßen, dass die EU mit dem NGEU ihre  fiskalische Handlungsfähigkeit unter Beweis stelle. Gleichwohl müsse der Bundestag wissen, welche Maximalhaftung er mit diesem Beschluss akzeptiere. Im neuen Eigenmittelbeschluss werde die EU-Eigenmittelobergrenze bis zum Jahr 2058 um eine zweckgebundene Marge von 0,6 Prozentpunkten des Bruttonationaleinkommens erhöht. Das bedeute eine „massive Überdeckung“, die die tatsächlichen Finanzierungserfordernisse in erheblichem Umfang übersteige. Das biete Anreize zur Tilgungsverzögerung und berge hohe Risiken für den Bundeshaushalt.

Heinemann empfahl dem Bundestag, auf eine Korrektur des vorliegenden Eigenmittelentwurfs hinzuwirken. Die zusätzliche Eigenmittelmarge sollte für die gesamte Laufzeit abgesenkt und eine jährliche Mindesttilgung der NGEU-Schulden präzise vorgegeben werden.

„Einmalige Vermögensabgabe als Alternative“

Prof. Dr. Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg warnte vor einer zukünftigen Kreditkompetenz als Regelfall und einer unwirtschaftlichen Mittelverwendung. Die „Fiskalunion mit Transfercharakter“ erscheine damit als Zielpunkt.

Als Alternativen zu einem kreditfinanzierten NGEU schlug er eine einmalige Vermögensabgabe auf nationaler Basis, Hilfen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie eine Kreditbesicherung mit staatlichem Sondervermögen vor.

„Kein Einstieg in eine schuldenfinanzierte Transferunion“

Dr. Andreas Schwarz von der EU-Kommission wies die Vorwürfe zurück. Der neue Eigenmittelbeschluss sei „temporär und zweckgebunden“ und bedeute keinen Einstieg in eine schuldenfinanzierte Transferunion. Die Erhöhung der Eigenmittelobergrenze um 0,6 Prozentpunkte sei notwendig, damit die EU weiterhin den Bonitätsstatus „Triple-A“ am Kapitalmarkt erhalte.

Schwarz äußerte die Hoffnung auf eine baldige Einigung mit dem Europäischen Parlament und bat den Bundestag, den Eigenmittelbeschluss daraufhin zügig zu ratifizieren. Vorher könne das Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ nicht starten. 

Das Eigenmittelsystem der EU

Die Europäische Union erhebt von ihren Mitgliedstaaten Eigenmittel für den EU-Haushalt. Das Eigenmittelsystem muss von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Zu den traditionellen Eigenmitteln zählen Zölle und Zuckerabgaben, von denen die Mitgliedstaaten seit 2014 jeweils 20 Prozent des Betrags einbehalten, um ihre Erhebungskosten zu senken. 2017 lagen die traditionellen Eigenmittel der EU bei 20,5 Milliarden Euro.

Die Einnahmen aus den traditionellen Eigenmitteln reichen jedoch zur Deckung der EU-Haushaltsausgaben nicht aus. Nach Abzug der Erhebungskosten lag ihr Anteil an den Gesamteinnahmen im Zeitraum 2004 bis 2017 bei durchschnittlich 12,8 Prozent. Zur Finanzierung des EU-Haushalts gehören daher auch die Mehrwertsteuer-Eigenmittel, die auf einem einheitlichen Prozentsatz beruhen, der auf die harmonisierte Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaates angewandt wird. Der Anteil der Mehrwertsteuer-Eigenmittel an den EU-Einnahmen lag 2004 bis 2017 bei durchschnittlich 12,6 Prozent.

BNE-Eigenmittel und andere Einnahmen

Dritte Einnahmeart sind die sogenannten BNE-Eigenmittel, die auf einem einheitlichen Prozentsatz beruhen, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) jedes Mitgliedstaates angewandt wird. Mit ihnen wird der Teil der Ausgaben finanziert, der von den anderen Einnahmequellen nicht abgedeckt ist. Im Zeitraum 2004 bis 2017 beruhten durchschnittlich 66,8 Prozent der Gesamteinnahmen der EU auf den BNE-Eigenmitteln.

Neben den Eigenmitteln fließen in den Haushalt der EU auch andere Einnahmen wie zum Beispiel die Steuern auf die Bezüge der EU-Bediensteten, Beiträge von Nicht-EU-Staaten zu bestimmten EU-Programmen oder Bußgelder von Unternehmen, die nachweislich gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben. Hinzu kommt der Haushaltsüberschuss des Vorjahres. 2017 lagen die Einnahmen der EU bei insgesamt 139 Milliarden Euro. (joh/bpb/vom/27.10.2020)

Zeit: Montag, 26. Oktober 2020, 16 Uhr bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

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